Zeitpunkt für Antrag auf Anerkennung von Leistungen

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NiklasP
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Registriert: Do 2. Sep 2021, 11:03

Bearbeitet Zeitpunkt für Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Beitrag von NiklasP »

Guten Tag,

ich bin aktuell im zweiten Semester Psychologie (B.Sc.) eingeschrieben
und habe eine Zulassung für einen Wechsel in den Studiengang Mensch-
Computer-Interaktion (B.Sc.). Da sich viele Module der beiden Studiengänge überschneiden, möchte ich einen Antrag auf die Anerkennung von Leistungen stellen. Die Anleitung für diesen recht umfangreichen Prozess habe ich bereits gefunden, jedoch ist mir noch nicht klar, ob ich den Antrag bereits jetzt (,während ich noch in Psychologie eingeschrieben bin) stellen soll/kann, oder damit bis zur Immatrikulation in meinem neuen Studiengang warten muss.
Gemäß der Anleitung benötige ich für die Anerkennung innerhalb der UHH kein Transcript of Records, da die Leistungen in STiNE gespeichert sind. Werden mir die alten Module also auch noch nach der Ummeldung im System auf den neuen Studiengang angezeigt? Wäre dies nicht so, hätte ich ansonsten (abgesehen von Screenshots) keine schriftlichen Nachweis über meine bisherigen Studienleistungen, oder?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Niklas P.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Zeitpunkt für Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Niklas P.,

1) Die Anerkennung von Leistungen für einen Studiengang der Universität Hamburg erfolgt prinzipiell nach der endgültigen Immatrikulation.

2) Bitte wenden Sie sich also bezüglich der Anerkennung vorhandener Leistung an das zuständige Studienbüro Ihres neuen Studiengangs, nachdem Sie für diesen Studiengang endgültig immatrikuliert worden sind.

Da die Anerkennungsprozesse von den einzelnen Fachbereichen und Fakultäten der Universität Hamburg selbstständig werden und es unterschiedliche interne Abläufe bzw. Verfahrensregeln gibt, müssten Sie sich bezüglich des genauen Ablaufs des Anerkennungsverfahrens bzw. der Form der erforderlichen Nachweise bitte direkt beim zuständigen Studienbüro informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
NiklasP
Beiträge: 3
Registriert: Do 2. Sep 2021, 11:03

Re: Zeitpunkt für Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Beitrag von NiklasP »

Guten Tag Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hätte noch eine Frage bezüglich des Online-Immatrikulationsantrags. Bei diesem ließ sich in diesem Jahr kein Nachweis bezüglich der Krankenversicherung hochladen. Liegt dies daran, dass ich meinen Studiengang nur wechsle und somit diese Dokumente schon vorliegen? Wo könnte ich im Zweifelsfall ein Fehlen des Nachweises erfragen bzw. das Dokument nachreichen?

Viele Grüße
Niklas P.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zeitpunkt für Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Niklas P.,

1) Ich würde Sie bitten, sich die Informationen bezüglich des Nachweises der Krankenversicherung auf unserer Webseite erneut durchzulesen: www.uni-hamburg.de/kv.

a) Grundsätzlich erfolgt der Nachweis des Krankenversicherungsstatus seit dem 01.01.2022 nicht mehr durch die Einreichung von Dokumenten, da in Deutschland auf ein elektronisches Meldeverfahren zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen umgestellt wurde.

b) Zusätzlich gilt für Studierende, die den Studiengang innerhalb der Universität Hamburg wechseln, der folgende Hinweis:
Studiengangwechsel an der Universität Hamburg

Wenn Sie aktuell an der Universität Hamburg eingeschrieben sind und lediglich Ihren Studiengang oder Ihr Nebenfach/Unterrichtsfach wechseln, müssen Sie zur Immatrikulation nur dann Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, wenn sich Ihre Krankenversicherung im Zuge des Wechsels geändert hat.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#13189401)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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