Frage bzgl. Exmatrikulationsbescheinigungen

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Ju_Fuerst
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Bearbeitet Frage bzgl. Exmatrikulationsbescheinigungen

Beitrag von Ju_Fuerst »

Guten Tag,

ich werde vorraussichtlich im kommenden Semester an die CAU Kiel wechseln. Diese fordert eine Exmatrikulationsbescheinigungen. Aus dieser müssen: "Studiengang/Abschluss, die studierten Hochschulsemester/Fachsemester/ggf. Urlaubssemester sowie Beginn und Ende/gesamter Studienzeitraum " hervorgehen, sonst benötigt man z.B. eine Studienverlaufsbescheinigung oder einzelne Studienbescheinigungen.

Nun wollte ich fragen, ob dies aus der Exmatrikulationsbescheinigungen der UHH hervorgeht, oder ich (im Zweifel bereits vor der Exmatrikulation) andere Nachweise beantragen muss.

Vielen Dank
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Frage bzgl. Exmatrikulationsbescheinigungen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Ju_Fuerst,

ja, diese Angaben stehen in der Exmatrikulationsbescheinigung. Diese können Sie in Ihrem STiNE-Account beantragen: Studium > Studiumsverwaltung > Anträge. Etwa drei Tage nach Antragsstellung wird Ihnen die Bescheinigung auch dort unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt.

Benötigen Sie darüber hinaus noch eine Studienverlaufsbescheinigung, erhalten Sie diese, wenn Sie uns über www.uni-hamburg.de/studium kontatieren.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Ju_Fuerst
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Re: Frage bzgl. Exmatrikulationsbescheinigungen

Beitrag von Ju_Fuerst »

Guten Morgen,
und danke für die Antwort.

Eine letzte Frage hätte ich noch: Wissen sie, ob und falls ja wo, ich nun die Teilrückerstattung des Semesterbeitrages (Aufgrund des 9 Euro Tickets) beantragen kann?

Ich habe dazu nur eine alte E-Mail gefunden, in der stand, dass wenn man zum kommenden Semester die UHH verläst, ein Antrag ausgefüllt werden muss, welcher irgendwann irgendwo bei Stine zu finden sein wird.

Vielen Dank
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Frage bzgl. Exmatrikulationsbescheinigungen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Ju_Fuerst,

im September wird in STiNE ein Antrag frei geschaltet, über den Personen, die ab dem Wintersemester 2022/23 nicht mehr an der Universität Hamburg weiter studieren, die Rückerstattung beantragen können.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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