Liebe Britt,
Ein Studienfachwechsel ist grundsätzlich möglich. Dazu bewerben Sie sich als Studienanfängerin für den neuen Studiengang, z.B. VWL. Sollten Sie zum Wintersemester 2015/16 wechseln wollen, ist eine Bewerbung noch bis zum 15.07. möglich. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... xamen.html Unter Umständen ist bei einem Studiengangwechsel auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich - dies wäre für Sie möglich, wenn Sie eine Bescheinigung des den neuen Studiengang anbietenden Fachbereichs der Uni Hamburg (z.B. des Fachbereichs Volkswirtschaftslehre) darüber bekommen können, dass bei Ihnen für den Studiengang, für den Sie sich bewerben wollen, anerkennbare Leistungen vorliegen. Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ester.html
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang können Ihnen für den neuen Studiengang angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem neuen Studiengang zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Studiengänge anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten der Fachbereiche finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ueros.html
Ob sich aus dem offenen Modul ein Problem für den Studiengangswechsel ergibt, hängt davon ab, ob der Ablauf der Frist dazu geführt hat, dass Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Ob dies der Fall ist, müssen Sie bei dem Fachbereich erfragen, an dem Sie das Unterrichtsfach bzw. die Fachrichtung studieren, zu dem das Modul gehört. Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Sollten Sie das Modul endgültig nicht bestanden haben, können Sie nicht in einen anderen Studiengang wechseln, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind (§44 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)). In Studiengänge, in denen dies nicht der Fall ist, können Sie wechseln.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling