Von Hamburg an eine andere Uni wechseln

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Isabell27272
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Registriert: Di 7. Jul 2015, 10:55

Bearbeitet Von Hamburg an eine andere Uni wechseln

Beitrag von Isabell27272 »

Hallo,

ich studiere hier in Hamburg Englisch und Geographie auf LaGym im 2. Semester und möchte zum 3. Semester an eine andere Universität wechseln.
Dazu benötige ich:
-Zeugnisse oder Bescheinigungen über Prüfungsleistungen
-sonstige Nachweise über Prüfungsleistungen
-Gleichwertigkeitsbescheinigungen

An wen muss ich mich dafür wenden? Über Stine sind bei meinem Leistungskonto und Teilleistung noch lange nicht alle Ergebnisse eingetragen.
Also ist es ja noch unvollständig, wenn ich das ausdrucken würde. Wen muss ich dafür liebevoll auf die Finger schauen? :)

Und wo bekomme ich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung her?
Macht das nicht normalerweise die Ziel-Universität, indem sie schaut, was für Leistungen angerechnet werden?


Liebe Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Von Hamburg an eine andere Uni wechseln

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Isabell27272,

Ein offizielles Transcript of Records bekommen Sie beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA). Dazu beantragen Sie formlos per E-Mail über das Kontaktformular des ZPLA ein Transcript of Records Studium (ToR Studium) und geben die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch selbst beim ZPLA abholen. Das ToR Studium enthält alle zum Zeitpunkt des Drucks begonnenen oder beendeten Module, in denen bereits Prüfungsleistungen erbracht und dokumentiert wurden. Für die Eintragung noch fehlender Leistungen in STiNE ist nicht das ZPLA zuständig, sondern die Teilstudiengänge, bezüglich derer die Eintragungen fehlen. Hier müssen Sie sich entweder direkt an die Lehrenden, bei denen Sie die Prüfungen abgelegt haben, für die die Noteneintragungen fehlen oder alternativ an das jeweilige zuständige Studienbüro wenden. Kontaktdaten der Ansprechpersonen für die Lehramtsstudiengänge an den Fachbereichen finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral

Bezüglich der Gleichwertigkeitsbescheinigung müsste ich genauer wissen, inwiefern Gleichwertigkeit bescheinigt werden soll, um Ihre Frage beantworten zu können. Sollte eine Gleichwertigkeit der Leistungen, die Sie an der Uni Hamburg erbracht haben mit denen, die in Ihrem Zielstudiengang an Ihrer Zieluniversität gefordert werden gemeint sein, ist in der Tat die Zieluniversität dafür zuständig. Sollte etwas anderes damit gemeint sein, schreiben Sie bitte noch einmal, welche Art von Gleichwertigkeit bescheinigt werden soll.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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