Von der HFH zur Uni

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Melike
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Bearbeitet Von der HFH zur Uni

Beitrag von Melike »

Hallo,

Ist es möglich nach einem Bachelor Abschluss bei der HFH (Hamburger Fernhochschule) in „Berufspädagogik in Gesundheits- und Sozialberufe“ ein Master in Lehramt oder in Bildungswissenschaft zu machen?
Berufliche Qualifikation fürs Lehramt liegt natürlich vor.

Noch eine Frage:
Ich habe gerade gelesen, dass Sie in einem anderen Beitrag „Wenn Sie an einer deutschen Hochschule (hierzu zählen auch Fachhochschulen) mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert haben, können in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiter studieren“ geschrieben. Wenn ich mit einem Fachabitur an der Fernuni Hagen ein Jahr lang Bildungswissenschaft (oder 2 Jahre in Teilzeit) studieren würde, könnte ich zur Uni Hamburg wechseln?

Vielen Dank!

Liebe Grüße
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
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Re: Von der HFH zur Uni

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Melike,

Voraussetzung für einen Lehramtsmaster ist, dass Sie u.a. Kenntnisse in Fachdidaktik nachweisen, Schulpraktika absolviert und ein Unterrichtsfach studiert haben und das Bachelorstudium dem Lehramtstyp des Masters entspricht. Soweit ich das den Informationen im Internet entnehmen kann (s. https://www.hfh-fernstudium.de/bachelor ... zialberufe), umfasst das Studium an der HFH kein allgemeinbildendes Unterrichtsfach. Das Studium erfüllt damit die Voraussetzungen nicht.

Bildungswissenschaft an der Fernuni Hagen ist kein Lehramtsstudiengang. Nur wenn Sie an einer anderen Hochschule einen Lehramtsstudiengang studieren, greift die Regelung des verwandten Studiengangs.

Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern stellt jedoch eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Wenn Sie das Studium an der HFH abschließen, könnten Sie sich danach für den Bachelor Lehramt an Beruflichen Schulen an der Uni Hamburg bewerben und sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen und so eventuell die Studienzeit verkürzen.

Je nach dem, welche beruflichen Vorkenntnisse Sie haben, wäre auch der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte für Sie denkbar. An der Uni Hamburg gibt es dafür zwei Möglichkeiten.
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeit käme der Hochschulzugang nach §38 HmbHG in Frage. Dafür können Sie sich immer vom 01.02. bis 01.03. eines Jahres anmelden. Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Zudem gibt es die Möglichkeit des Hochschulzugangs nach §37 nach einer Meister- oder anderen Fortbildungsprüfung. Unter www.uni-hamburg.de/meister finden Sie Hinweise, welche Fortbildungen bereits anerkannt sind und was Sie bei der Bewerbung zu beachten haben.

Derzeit laufen zudem Planungen für einen Quereinstieg zum Master of Education im Berufsschullehramt, aber ob die geänderten Zugangsvoraussetzungen bereits zum Wintersemester 2019/20 gelten werden, ist noch unklar. Auch wie genau die neuen Zugangsvoraussetzungen aussehen werden, steht noch nicht fest. Das könnte aber in Zukunft auch ein Weg für Sie werden.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
Melike
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Registriert: Fr 1. Feb 2019, 05:33

Nachfragen

Beitrag von Melike »

Vielen Dank für die schnelle Antwort Frau Schulzki.
Bezüglich Uni Hagen meinte ich eher den Wechsel zur Bildungswissenschaft. Also wenn ich 1 Jahr Vollzeit (oder 2 Jahre Teilzeit) erfolgreich Bildungswissenschaft in der Uni Hagen studieren würde, könnte ich dann in der Uni Hamburg Bildungswissenschaft weiterstudieren?
Und wenn ja: Wie realistisch und machbar ist es? Z.B. in Bezug auf Wartezeit und Anerkennung der Prüfungen?

Beim Thema Quereinstieg: Ist es dann auch möglich von der Fachhochschule zum Master Lehramt zu wechseln?
Wenn ja: Ist es inhaltlich eine große Herausforderung, so dass ich viel nachholen müsste? Oder wird beim Master nicht direkt auf Bachelor Inhalte aufgebaut?

Ich habe eine Fachhochschulreife (schulischer Teil vom Gymnasium+Ausbildung zur Krankenschwester) und über 4 Jahre Berufserfahrung.
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Von der HFH zur Uni

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Melike,

wenn Sie vom Bachelor Bildungswissenschaft der Fernuni zum Bachelor Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Uni Hamburg wechseln wollen, bräuchten Sie eine Bescheinigung der Fernuni, dass Sie dort 2 Semester erfolgreich studiert haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt haben. Dann würden Sie sich an das Studienbüro Erziehungswissenschaft wenden, dort müsste geprüft werden, ob es sich um verwandte Studiengänge handelt und anrechenbare Leistungen vorliegen und dann könnten Sie sich bewerben.
Wartezeit können Sie nur ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung sammeln, wenn Sie an keiner deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert sind (siehe Hinweis unten).
Über Anerkennungen entscheidet immer der aufnehmende Fachbereich der Uni Hamburg nach der Immatrikulation.

Wie genau das Studium mit dem Quereinstieg gestaltet wird, ist derzeit noch in der Klärungsphase. Leider haben wir auch noch keine Informationen dazu, außer dass es eben dieses Vorhaben gibt.
Sollte es doch noch zum Wintersemester 2019/20 mit dem Quereinstieg losgehen, würden Sie die Informationen hier finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html

Mit einer Berufsausbildung und 4 Jahren Berufserfahrung wäre die Eingangsprüfung ja auch eine Möglichkeit für Sie. Dafür bewerben Sie sich vom 01.02. bis 01.03. und müssten bis 01.03. auch an einer Studienfachberatung für das Lehramtsstudium teilnehmen müssen. Wenn Sie die Prüfungen bestehen, könnten Sie bereits zum WiSe 2019/20 mit dem Bachelorstudium an der Uni Hamburg starten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Von der HFH zur Uni

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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