Exmatrikulation und Studiumswechsel

Antworten
Joscha
Beiträge: 1
Registriert: Di 2. Apr 2019, 09:08

Bearbeitet Exmatrikulation und Studiumswechsel

Beitrag von Joscha »

Hallo,

ich möchte nach Zweitversuchen (noch nicht sicher, ob bestanden oder nicht) meinen Studiengang und Studienort wechseln.
Ich bin nur leider ein wenig ratlos, wie ich mich exmatrikulieren soll und wie alles abläuft. Ich bin nun im zweiten Semester und würde noch bis ca. zum 01.07.2019 weiter die Vorlesungen besuchen,aber die Prüfungen am Ende des Semesters nicht mehr mitschreiben, um keine Fehlversuche zu sammeln. Auch welche Vorlesungen ich nicht mehr besuchen sollte, da ich auch Praktikumsvorbereitung habe, aber an dem Praktikum auch nicht teilnehmen werde.
Ich hoffe es ist verständlich dargestellt.
Vielen Dank im voraus! :)
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Exmatrikulation und Studiumswechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Joscha,

Sie finden Informationen zur Exmatrikulation an der Uni Hamburg unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.
Sie können im Exmatrikulationsantrag (in STiNE unter „Anträge“) angeben, ob Sie sich tagesaktuell oder zu einem bestimmten Tagesdatum (zukünftiges) exmatrikulieren möchten, zum Beispiel auch den 01. Juli.

Wenn Sie sich während des Semesters exmatrikulieren, können Sie ab den Zeitpunkt der Exmatrikulation (nicht das Datum des Antrages) nicht mehr studieren und keine Prüfungsleistungen erwerben, demnach auch keine Prüfung am Ende des Semesters mitschreiben und somit auch keine Prüfungsversuche verlieren.

Bevor Sie den Schritt der Exmatrikulation gehen, sollten Sie vorab prüfen, ob an der Uni Hamburg „gesammelte“ Fehlversuche bei einer Studienaufnahme an einer anderen Hochschule erfasst werden. Zudem könnten Sie sich auch an Ihr Studienbüro wenden und dort erfragen ob und wie Sie sich für bereits angemeldete Prüfungen wieder abmelden können.

An der Uni Hamburg sind endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen für eine weitere Studienbewerbung nur relevant, wenn die endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung eine verpflichtende Prüfungsleistung im neuen Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel „Statistik“ in einem Studium endgültig nicht bestehen, kann es sein, dass Sie sich aufgrund dieser endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht mehr für den Studiengang Psychologie bewerben können, da „Statistik“ in dem Studiengang eine verpflichtende Prüfungsleistung ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Prüfungsleistung „Einführung in die Ethik“ endgültig nicht bestanden haben, dann ist dies für eine Bewerbung für den Studiengang Psychologie nicht relevant, da diese Prüfungsleistung keine verpflichtende Prüfungsleistung im Studiengang Psychologie ist.

Wenn Sie die Hochschule wechseln möchten, sollten Sie sich aber bezüglich endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung an der anderen Hochschule erkundigen.

Wenn Sie auch den Studiengang wechseln, kann es also durchaus eine Option sein dennoch den 3. Prüfungsversuch zu wagen. Aber dazu sollten Sie sich dann auf jeden Fall an der neuen Hochschule erkundigen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten