Lieber Joscha,
Sie finden Informationen zur Exmatrikulation an der Uni Hamburg unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.
Sie können im Exmatrikulationsantrag (in STiNE unter „Anträge“) angeben, ob Sie sich tagesaktuell oder zu einem bestimmten Tagesdatum (zukünftiges) exmatrikulieren möchten, zum Beispiel auch den 01. Juli.
Wenn Sie sich während des Semesters exmatrikulieren, können Sie ab den Zeitpunkt der Exmatrikulation (nicht das Datum des Antrages) nicht mehr studieren und keine Prüfungsleistungen erwerben, demnach auch keine Prüfung am Ende des Semesters mitschreiben und somit auch keine Prüfungsversuche verlieren.
Bevor Sie den Schritt der Exmatrikulation gehen, sollten Sie vorab prüfen, ob an der Uni Hamburg „gesammelte“ Fehlversuche bei einer Studienaufnahme an einer anderen Hochschule erfasst werden. Zudem könnten Sie sich auch an Ihr Studienbüro wenden und dort erfragen ob und wie Sie sich für bereits angemeldete Prüfungen wieder abmelden können.
An der Uni Hamburg sind endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen für eine weitere Studienbewerbung nur relevant, wenn die endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung eine verpflichtende Prüfungsleistung im neuen Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel „Statistik“ in einem Studium endgültig nicht bestehen, kann es sein, dass Sie sich aufgrund dieser endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht mehr für den Studiengang Psychologie bewerben können, da „Statistik“ in dem Studiengang eine verpflichtende Prüfungsleistung ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Prüfungsleistung „Einführung in die Ethik“ endgültig nicht bestanden haben, dann ist dies für eine Bewerbung für den Studiengang Psychologie nicht relevant, da diese Prüfungsleistung keine verpflichtende Prüfungsleistung im Studiengang Psychologie ist.
Wenn Sie die Hochschule wechseln möchten, sollten Sie sich aber bezüglich endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung an der anderen Hochschule erkundigen.
Wenn Sie auch den Studiengang wechseln, kann es also durchaus eine Option sein dennoch den 3. Prüfungsversuch zu wagen. Aber dazu sollten Sie sich dann auf jeden Fall an der neuen Hochschule erkundigen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch