-

Antworten
emmaputzke
Beiträge: 1
Registriert: Mi 3. Jul 2019, 14:32

Bearbeitet -

Beitrag von emmaputzke »

—-
Zuletzt geändert von emmaputzke am Sa 7. Nov 2020, 23:13, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Anglistik weiterstudieren nach Zwangsexmatrikulation an anderer Uni

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Emma,

die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt: denn haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind.

Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.

Deshalb sollten Sie zunächst überprüfen, ob das Modul, das Sie endgültig nicht bestehen könnten, auch Pflichtmodul für das Unterrichtsfach an der Uni Hamburg ist. Wenn ja, sollten Sie sich gut überlegen, ob die bevorstehende Prüfung wirklich eine gute Option ist, oder Ihnen ein Studienortswechsel helfen kann.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten