Hallo Lea!
Ja, der Nachweis der besonderen Bewegungsfähigkeit („Eignungsfeststellung“/Eignungsprüfung) durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung gilt auch für das Nebenfach Bewegungswissenschaft. Eine genaue Liste der besonderen Zugangsvoraussetzungen finden Sie
hier auf Seite 2 des Dokuments.
Aber: In der IfB-Vorstandssitzung vom 03.06.2020 wurde beschlossen, dass die Eignungsprüfung
in der Bewerbungsphase zum WiSe 20/21 ersatzlos entfällt. Die ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit bleibt als Zugangsvoraussetzung weiterhin bestehen. Die Nachweise der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erste Hilfe), der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) und der leichtathletischen Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber) müssen im ersten Studienjahr, sofern dies unter Berücksichtigung der COVID-19 Pandemie auch gewährleistet werden kann, nachgereicht werden. Siehe
hier.
Viele Grüße
Hauke Winkler