Doppelstudium Unterlagen

Antworten
Nutzer13
Beiträge: 1
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 14:45

Bearbeitet Doppelstudium Unterlagen

Beitrag von Nutzer13 »

Liebes Team,

zurzeit studiere ich noch in einer anderen Hochschule in NRW und werde mich im kommenden WiSe in meinem letzten Mastersemester befinden. Auf Ihrer Homepage steht, dass eine Bewerbung bzw. Einschreibung für einen Studiengang an Ihrer Uni dennoch möglich ist und ich dann so gesehen ein Doppelstudium aufnehme / führe. Zur Bewerbung (für das Nc-freie Fach Erziehungswissenschaften) muss jedoch eine Bestätigung meiner derzeitigen Uni beigelegt werden, die bestätigt, dass ich mich in den Endzügen meines Studiums befinde - Wie soll diese Bescheinigung genau aussehen und von wem muss diese erstellt werden?
Muss ich noch etwas weiteres beachten, wenn ich mich als Doppelstudent bzw. Zweithörer bei Ihnen immatrikulieren möchte, um (dennoch) voll prüfungsberechtigt zu sein?

LG
Benutzeravatar
Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Doppelstudium Unterlagen

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Nutzer13!

In dem von Ihnen geschilderten Fall - eine kurzzeitige Überschneidung der Studiengänge - muss bei der Immatrikulation an der Universität Hamburg lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich. Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden. Liegt der Abschluss mit Ende des Semesters nicht vor, können die Studiengänge nicht parallel weiter studiert werden, sondern Sie müssen sich entscheiden, für welchen der Studiengänge Sie eingeschrieben bleiben möchten. Ein nachträglicher Antrag auf ein Doppelstudium ist in dem Fall nicht möglich.

Sie werden in den neuen Studiengang an der Universität Hamburg zunächst nur unter Vorbehalt immatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie einen Studierendenausweis und das Semesterticket für das ganze Semester erhalten. Eine Semesterbescheinigung kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule vorliegt.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten