Liebe Frau Farah,
1) Zunächst eine kleine Korrektur bezüglich Ihrer Aussage "... oder ob ich mich auch später wie bei den zulassungsfreien Fächern einschreiben kann."
Auch bei
zulassungsfreien Studiengängen ist eine reguläre Bewerbung innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen erforderlich. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist ist also auch bei zulassungsfreien Studiengängen nicht möglich.
Lediglich für die
zulassungsfreien Nebenfächer ist ein Wechsel auf Antrag in einem Wintersemester bis zum Ende der Vorlesungszeit möglich. Nach dem Beginn der Vorlesungszeit ist die Zustimmung des zuständigen Studienbüros zu einem solchen Wechsel erforderlich (siehe Antragsformular für das Wintersemester 2020/21 -
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf).
2) Die NC-Werte der vergangenen Bewerbungsverfahren für den Studiengang
B.Sc. Physik finden Sie in folgender Übersicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Die NC-Werte für die Bewerbungsverfahren der Sommersemester sind unter "**" in der Zeichenlegende zu finden.
Die NC-Werte für das Nebenfach Physik finden Sie in folgendem Dokumente:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf.
Bitte beachten Sie die in der Zeichenlegende festgehaltene Unterscheidung zwischen "zul.frei" (d.h. zulassungfrei) und "-" (d.h. alle Bewerber*innen wurden zugelassen).
3) Die
Bewerbungsfrist aller Studiengänge des Sommersemesters 2021 (einschließlich des Studiengangs
B.Sc. Physik) endet am 15.01.2021.
Liebe Grüße
Thomas Walter