Wiedereinstieg ins Jurastudium

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jularuegemer
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Bearbeitet Wiedereinstieg ins Jurastudium

Beitrag von jularuegemer »

Liebes Campus Center Team,

Vor fast 3 Jahren habe ich mein Jura Studium an der Universität Hamburg unterbrochen, um meinen englischen Bachelor of Laws zu machen.
Dieses Studium werde ich bald abgeschlossen haben. Ich habe mich nun doch dazu entschieden, dass ich gerne noch das deutsche Staatsexamen machen möchte.

Deshalb wollte ich Sie fragen, ob es möglich wäre, sich an der Uni Hamburg für einen Wiedereinstieg ins Jurastudium ab dem kommenden Wintersemester zu bewerben, und falls ja, welche Unterlagen dann dafür benötigt sind, und ob die Bewerbung dann wie sonst auch über das normale Bewerbungsportal mit den üblichen Fristen im Mai läuft. Außerdem wollte ich Sie fragen, in welches Semester ich theoretisch einsteigen könnte, oder ob eine Bewerbung immer nur zum 1. Semester möglich ist.

Ich habe das Jurastudium an der Uni HH im Wintersemester 2017/18 begonnen, und mich nach Ende des Sommersemesters 2018 exmatrikuliert. Die Prüfungen des ersten Semesters habe ich absolviert und bestanden, und die Prüfungen im Sommersemester (also im zweiten Semester) habe ich nicht mehr angetreten.

Vielen Dank und lieben Gruß,

Jula Rügemer
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
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Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Wiedereinstieg ins Jurastudium

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Liebe Frau Rügemer,

ein Einstieg in ein höheres Fachsemester des Studiums der Rechtswissenschaft ist an der Universität Hamburg nur in Form einer Bewerbung ins Hauptstudium möglich. Diese setzt allerdings den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus. Das muss durch die Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Andernfalls besteht für Sie leider keine Möglichkeit, sich für diesen Studiengang an der Universität Hamburg zu bewerben.

Bitte lesen Sie sich unsere Informationen zur Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung durch. Die Wiedereinschreibung ist dann möglich, wenn Sie einen der im §3 Abs. 2/3 der Immatrikulationsordnung genannten Gründe nachweisen können und die Wiedereinschreibung bis spätestens zum zweiten Semester beantragt wird, das auf den Wegfall des Grundes folgt. Da eine zeitweilige Fortsetzung des Studiums an einer ausländischen Hochschule hier als Grund gilt (siehe §3 Abs. 2 Punkt 5), könnte dies eventuell von Interesse für Sie sein. Zusätzlich informieren Sie sich über die Besonderheiten der Wiedereinschreibung in den Staatsexamen-Studiengang Rechtswissenschaft (siehe den Abschnitt „Sonderfall Rechtswissenschaft St.E.“): www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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