Medizinstudium - Wechsel nach Physikum

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Zebra
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Registriert: Mi 24. Jul 2019, 14:38

Bearbeitet Medizinstudium - Wechsel nach Physikum

Beitrag von Zebra »

Hallo,

ich hatte bereits eine Anfrage gestellt und die Antwort erhalten, dass ein Wechsel von einer anderen Uni mit Regelstudiengang (d.h. Physikum) erst nach dem 5. Semester möglich ist, also zum 6. Semester.
Nun wird es bei mir so ausfallen, dass ich mein Physikum wegen Elternzeit um ein bis zwei Semestern verschieben werde und mich dann regulär gerne nach meinem 5. FS bzw. 6. FS (ich werde mich vermutlich nicht beurlauben) an der Uni Hamburg bewerben möchte.
Führt dies zu irgendwelchen Problemen?
Geht ein Einstieg - solange ich das Physikum habe - dann zu jedem klinischen Semester, egal ob WS oder SoSe?

Viele Grüße und Danke
Zebra
Beiträge: 5
Registriert: Mi 24. Jul 2019, 14:38

Re: Medizinstudium - Wechsel nach Physikum

Beitrag von Zebra »

Eine Sache habe ich noch vergessen: Mit wie vielen weiteren Semestern ist dann noch zu rechnen? Müsste ich Leistungen der ersten Semester (in Hamburg) nachholen? Oder ist es möglich, dass ich nur noch mit 8 Semestern inkl. PJ (also die Zeit, die ich in einem Regelstudiengang noch nach dem Physikum gebraucht hätte) rechnen müsste?
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Medizinstudium - Wechsel nach Physikum

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Zebra,

1) Eine Bewerbung für den Zweiten Abschnitt des Studienganges Medizin ist erst nach erfolgreich abgelegter Erster Abschnittsprüfung (Physikum) möglich. Der entsprechende Nachweis muss zur Immatrikulation eingereicht werden. Für den gesamten vorklinischen Abschnitt erfolgen ohne Ausnahme keine Zulassungen ins höhere Fachsemester.

Des Weiteren ist eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin nur zum Sommersemester eines Jahres möglich (Bewerbungsfrist 01.12.-15.01.).

Sie können sich diese Informationen auch nochmals detaillierte im Merkblatt "Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin" durchlesen.

2) Die Zuständigkeit für die Anerkennung von bereits vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen liegt an der Universität Hamburg grundsätzlich bei den Fachbereichen bzw. Fakultäten, die den jeweiligen Studiengang anbieten. Die formale Anerkennung von Leistungen erfolgt dabei erst nach der endgültigen Immatrikulation an der Universität Hamburg.

Sie müssten sich also bezüglich der Frage, welche Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können und wie sich dies auf die verbleibende Studiendauer auswirkt bitte an die zuständigen Stellen der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg wenden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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