Liebe*r Zebra,
1) Eine Bewerbung für den
Zweiten Abschnitt des Studienganges Medizin ist erst nach erfolgreich abgelegter
Erster Abschnittsprüfung (Physikum) möglich. Der entsprechende Nachweis muss zur Immatrikulation eingereicht werden. Für den gesamten vorklinischen Abschnitt erfolgen ohne Ausnahme keine Zulassungen ins höhere Fachsemester.
Des Weiteren ist eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin nur zum Sommersemester eines Jahres möglich (Bewerbungsfrist 01.12.-15.01.).
Sie können sich diese Informationen auch nochmals detaillierte im
Merkblatt "Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin" durchlesen.
2) Die Zuständigkeit für die Anerkennung von bereits vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen liegt an der Universität Hamburg grundsätzlich bei den Fachbereichen bzw. Fakultäten, die den jeweiligen Studiengang anbieten. Die formale Anerkennung von Leistungen erfolgt dabei erst nach der endgültigen Immatrikulation an der Universität Hamburg.
Sie müssten sich also bezüglich der Frage, welche Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können und wie sich dies auf die verbleibende Studiendauer auswirkt bitte an die
zuständigen Stellen der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter