Anrechnung von Kursen

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POLINA9
Beiträge: 1
Registriert: Mi 28. Apr 2021, 09:26

Bearbeitet Anrechnung von Kursen

Beitrag von POLINA9 »

Moin liebe Menschen!

Ich habe ein kleines Anliegen, welches einer kompetenten Meinung bedarf. Durch ein paar schlechte Lebensentscheidungen bin ich nun im 4. Semester meines Jura-Studiums. Nun zweifel ich sehr an meiner Studienwahl, ich werde damit einfach nicht glücklich. In welchen anderen Studiengängen könnte ich mir bereits erlerntes anrechnen lassen?

Ich danke euch für eure Hilfe!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anrechnung von Kursen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe POLINA9,

1) Am sinnvollsten hinsichtlich der Anrechenbarkeit von vorhandenen Leistungen wäre es, wenn Sie Rechtswissenschaft als Nebenfach eines Bachelorstudiengangs der Universität Hamburg studieren. Rechtswissenschaft kann als Nebenfach in alle Bachelorstudiengängen, die ein Nebenfach beinhalten, studiert werden. Ob ein Bachelorstudiengang mit einem Nebenfach studiert wird, können Sie der Beschreibung des jeweiligen Studiengangs in unserem Studienangebot (unter "Nebenfach") entnehmen.

2) Sie können sich aber auch anderer Studiengänge, wie beispielsweise den B.A. Sozialökonomie anschauen, die Module der Rechtswissenschaft im Hauptfach enthalten. Eine Liste aller Bachelorstudiengänge, die Module der Rechtswissenschaft im Hauptfach enthalten gibt es leider nicht.

3) Die meisten Bachelorstudiengänge beinhalten einen Wahlbereich in der einen oder anderen Form. In der Regel können in diesem Wahlbereich fachfremde Veranstaltungen bzw. Module angerechnet werden. Diese Möglichkeit würde also auch in Bezug auf die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen bestehen. Bezüglich der Details zum Wahlbereich in einem bestimmten Studiengang müssen Sie sich bitte die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs ansehen, für den Sie sich bewerben wollen.

4) Egal, ob Sie sich für Rechtswissenschaft als Nebenfach eines Bachelorstudiengangs entscheiden oder ob Sie einen Bachelorstudiengang wählen, dessen Curriculum Module der Rechtswissenschaft im Hauptfach enthält, es gelten die gleichen allgemeinen Regelungen zur Anerkennung von Leistungen.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang können Ihnen für einen neuen Studiengang (d.h. für das Haupt- bzw. Nebenfach in einem neuen Studiengang) an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs (bzw. des Nebenfaches) anschauen. Die Informationen zu Modulen eines Studiengangs finden Sie in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen.

Exemplarisch verlinke ich hier: Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen bzw. Fakultäten selbst vorgenommen werden. Ansprechpartner wäre dabei das zuständige Studienbüro des jeweiligen Faches.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation in den neuen Studiengang verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie für den neuen Studiengang eingeschrieben sind.

5) Abschließend noch der Hinweis, dass meine Kolleg*innen der Studienberatung des Campus-Centers auch eine Beratung zum Thema "Studienzweifel" anbieten. Wenn Sie Interesse an diesem Beratungsangebot haben, dann verwenden Sie bitte das folgende Online-Formular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eifel.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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