Hallo Tassja,
1. Ja, das müssen Sie. Theoretisch wäre auch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, für den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Grundschule werden aber zum WiSe 2021/22 keine Plätze für höhere Fachsemester angeboten.
2. Im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Grundschule ist in der Tat nur ein Unterrichtsfach vorgesehen. Das Studium zweier Fächer ist nicht möglich.
3. Nein, Sie können das Fach frei wählen. Zur Wahl stehen Deutsch, Mathematik, Englisch, Evangelische Religion, Sachunterricht und Sport. Sie müssen aber beachten, dass Sie, sofern Sie nicht Mathematik oder Deutsch studieren, das Fachdidaktische Grundlagenstudium Mathematik (FDGM) und das Fachdidaktische Grundlagenstudium Sprache (FDGS) Pflicht sind. Genauere Informationen zu diesen Modulen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ss-121.pdf (ab S. 59)
4. Das Unterrichtsfach wird im Umfang von 27 Leistungspunkten studiert. Aufschluss über die konkreten Inhalte der Fächer geben jeweils die Fachspezifischen Bestimmungen der Unterrichtsfächer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#13382430
5. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Grundschule anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling