Lieber Pierre,
besondere Zugangsvoraussetzungen für berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften innerhalb des Bachelorstudiengangs "Lehramt an Beruflichen Schulen" haben sich nicht verändert. Im letzten Jahr war es ebenfalls erforderlich, zur Immatrikulation einen Nachweis über eine absolvierte Berufsausbildung bzw. ein absolviertes Betriebspraktikum in der gewählten beruflichen Fachrichtung vorzulegen (Vgl. Informationen im Abschnitt "Bewerbung" auf der Webseite des auslaufenden Bachelorstudiengangs
"Lehramt an Beruflichen Schulen (bis WiSe 2019/20)"):
"Zugelassen werden zum Studium kann in der Regel nur, wer an einem zwölfmonatigen Betriebspraktikum in seiner beruflichen Fachrichtung teilgenommen hat (Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA):
www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html) oder eine in seiner Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.
Für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik-Informationstechnik, Medientechnik, Bau- und Holztechnik und Metalltechnik gilt momentan eine Ausnahmeregelung. Demnach können BewerberInnen nach Beratung durch die StudienkoordinatorInnen auch ohne entsprechende Ausbildung bzw. Betriebspraktikum ein Studium aufnehmen. Das zwölfmonatige Betriebspraktikum ist dann studienbegleitend zu absolvieren."
Für eine Bewerbung für das Berufsschullehramt mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften wird also nach wie vor zusätzlich zur passenden Hochschulzugangsberechtigung
eine Berufsausbildung bzw. ein Betriebspraktikum im kaufmännischen Bereich vorausgesetzt. Informationen zur Anerkennung von Berufsausbildungen bzw. Betriebspraktika finden Sie auf den
Seiten des Zentralen Lehrerprüfungsamts.
Nun zu Ihrer Frage zum mitgeschickten Zulassungsbescheid: Die Auswahl der Bewerber*innen für grundständige Studiengänge der Uni Hamburg basiert auf ihren Angaben in der Online-Bewerbung. Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird erst im Rahmen der Immatrikulation an der Uni Hamburg geprüft. Unsere Bewerber*innen müssen dann sämtliche in der Online-Bewerbung gemachten Angaben durch Einreichung entsprechender Nachweise belegen. Wenn mit Ihren Immatrikulationsunterlagen kein Nachweis über eine absolvierte Ausbildung bzw. ein absolviertes Betriebspraktikum im kaufmännischen Bereich eingegangen wäre, hätte dies automatisch zur Rücknahme der Zulassung geführt.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych