Lehramt an berufl. Schulen - Praktikum

Antworten
PierreBarton
Beiträge: 1
Registriert: Mi 2. Jun 2021, 15:40

Bearbeitet Lehramt an berufl. Schulen - Praktikum

Beitrag von PierreBarton »

Hallo zusammen,

Ich habe mich im letzten Jahr auf einen Studienplatz für das Lehramt an berufl. Schulen (Wirtschaftswissenschaften/Erziehungswissenschaften) beworben und auch eine Zulassung erhalten. (Bewerbungsnummer: 1459242)
Leider konnte ich dieses Studium aus persönlichen Gründen jedoch nicht antreten.

Nun bin ich wieder dabei mich über STiNE zu bewerben und bin über den Nachweis eines 12 monatigen Praktikums/bzw. abgeschlossener Berufsausbildung gestoßen.
Davon war im letzten Jahr noch keine Rede, bzw. nichts zu finden!
Nach Recherche bin ich auf das auslaufende Studienangebot vom WiSe 2019/20 gestoßen. Dort wurde der verlängerte Bewerbungszeitraum (ohne Praktikum) bis zum 15.07.2021 angegeben.

Ebenfalls finde ich es mehr als fragwürdig, ob während der Pandemie ein 12-monatiges Praktikum (vor allem im Schul-/Ausbildungsbereich) überhaupt möglich gewesen wäre.

Ich würde ich freuen von euch zu hören - und um ehrlich zu sein, würde ich mich sehr freuen mein Wunschstudium in diesem Jahr endlich beginnen zu können!

Vielen Dank und mit lieben Grüßen
Pierre
Dateianhänge
FBESEUZBHV_ohneIB.pdf
(218 KiB) 40-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
Campus-Center - Oksana Maryskevych
Beiträge: 256
Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Lehramt an berufl. Schulen - Praktikum

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Lieber Pierre,

besondere Zugangsvoraussetzungen für berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften innerhalb des Bachelorstudiengangs "Lehramt an Beruflichen Schulen" haben sich nicht verändert. Im letzten Jahr war es ebenfalls erforderlich, zur Immatrikulation einen Nachweis über eine absolvierte Berufsausbildung bzw. ein absolviertes Betriebspraktikum in der gewählten beruflichen Fachrichtung vorzulegen (Vgl. Informationen im Abschnitt "Bewerbung" auf der Webseite des auslaufenden Bachelorstudiengangs "Lehramt an Beruflichen Schulen (bis WiSe 2019/20)"):

"Zugelassen werden zum Studium kann in der Regel nur, wer an einem zwölfmonatigen Betriebspraktikum in seiner beruflichen Fachrichtung teilgenommen hat (Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA): www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html) oder eine in seiner Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.

Für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik-Informationstechnik, Medientechnik, Bau- und Holztechnik und Metalltechnik gilt momentan eine Ausnahmeregelung. Demnach können BewerberInnen nach Beratung durch die StudienkoordinatorInnen auch ohne entsprechende Ausbildung bzw. Betriebspraktikum ein Studium aufnehmen. Das zwölfmonatige Betriebspraktikum ist dann studienbegleitend zu absolvieren."
Für eine Bewerbung für das Berufsschullehramt mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften wird also nach wie vor zusätzlich zur passenden Hochschulzugangsberechtigung eine Berufsausbildung bzw. ein Betriebspraktikum im kaufmännischen Bereich vorausgesetzt. Informationen zur Anerkennung von Berufsausbildungen bzw. Betriebspraktika finden Sie auf den Seiten des Zentralen Lehrerprüfungsamts.

Nun zu Ihrer Frage zum mitgeschickten Zulassungsbescheid: Die Auswahl der Bewerber*innen für grundständige Studiengänge der Uni Hamburg basiert auf ihren Angaben in der Online-Bewerbung. Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird erst im Rahmen der Immatrikulation an der Uni Hamburg geprüft. Unsere Bewerber*innen müssen dann sämtliche in der Online-Bewerbung gemachten Angaben durch Einreichung entsprechender Nachweise belegen. Wenn mit Ihren Immatrikulationsunterlagen kein Nachweis über eine absolvierte Ausbildung bzw. ein absolviertes Betriebspraktikum im kaufmännischen Bereich eingegangen wäre, hätte dies automatisch zur Rücknahme der Zulassung geführt.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten