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Lehramt an berufsbildenden Schulen - Zweitstudium

Verfasst: Mo 13. Sep 2021, 20:23
von Line_
Hallo zusammen,

ich habe einen Bachelor in Wirtschaftspsychologie und würde gerne Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Meine Frage widmet sich nun der Aufnahmeregelung im Falle eines Zweitstudium. Im Rahmen meiner Recherche hierzu stieß ich auf folgende Info im Internet: "Das Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs sieht keine Unterscheidung mehr zwischen Erst-und Zweitstudienbewerbern vor; es gibt keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Es gelten also für alle dieselben Auswahlkriterien." und wollte mich gerne rückversichern, ob diese Information generell/ auch in dem Fall greift und so stimmt?

Vielen lieben Dank+ Gruß

Re: Lehramt an berufsbildenden Schulen - Zweitstudium

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 19:07
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r Line,

ich kann Ihnen bestätigen, dass es an der Universität Hamburg keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienbewerber*innen gibt.

Eine Ausnahme stellen nur Studienplätze für die Studiengänge dar, die über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, da im Zentralen Vergabeverfahren eine solche Unterscheidung vorgesehen ist.

Liebe Grüße
Thomas Walter