Lieber Alexander Laufs,
1) "Muss ich mich dazu vorher an die Fakultäten wenden oder erst nachdem ich mich für beide Studiengänge erfolgreich beworben habe?"
"Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen)." (
https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium)
Da Sie die Bestätigungen also schon im Antrag für das Doppelstudium hochladen müssen und der Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist (d.h. bis zum 15.07.2022) abgeschickt werden muss, müssten Sie sich noch vor dem Ende der Bewerbungsfrist um die erforderlichen Nachweise kümmern.
2) "Gibt es vielleicht die Möglichkeit die "Stundenpläne" schon im Vorraus online einzusehen?"
Informationen zum Aufbau und Ablauf eines Studiengangs sind in der Regel auf der Webseite des Studiengangs im Abschnitt "Studienaufbau" im
Studienangebot der Universität Hamburg verlinkt.
Einen konkreten Stundenplan wie an Schulen werden Sie dort allerdings nicht finden, da Sie als Studierender entscheiden, welchen Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie in einem bestimmten Semester belegen. Sie sind dabei aber natürlich an die Vorgaben der
Prüfungsordnung und an die
Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs gebunden.
Die meisten Fachbereiche bzw. Fakultäten stellen für die von ihnen angebotenen Studiengänge ausführliche Informationen in Form eines Studienhandbuches, Studienplans oder Studienführers zur Verfügung, der den Ablauf eines Studiums in Regelstudienzeit beschreiben und eine Empfehlung darstellt, welche Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Module Sie in den jeweiligen Fachsemester belegen können, wenn Sie ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit beabsichtigen.
3) "Meine zweite Frage wäre, ob ich bei einem Doppelstudium Soziologie/Psychologie, trotzdem noch ein Nebenfach zu Soziologie brauche."
Ja.
Ein Doppelstudium ändert nichts an den Regeln, die für die einzelnen Studiengänge gelten. Im Doppelstudium studieren Sie zwei komplette Studiengänge zeitgleich und daher gelten auch die Anforderungen für die jeweiligen Studiengänge ohne weitere Einschränkungen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst nur einen Studiengang zu studieren, da unsere Studiengänge im Vollzeitstudium auf eine reguläre 40-Stundenwoche ausgelegt sind (beim Studium in Regelstudienzeit) und ein Doppelstudium somit eine große zeitliche Belastung darstellt.
Wenn Sie nach zwei Semestern feststellen, dass Sie genug Zeit haben, um einen weiteren Studiengang parallel zu studieren, könnten Sie sich ein Jahr später immer noch für den zweiten Studiengang bewerben und dann das Doppelstudium bei der Bewerbung für diesen zweiten Studiengang beantragen.
Liebe Grüße
Thomas Walter