Fragen zum Antrag auf Doppelstudium

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torben298
Beiträge: 3
Registriert: Do 23. Jun 2022, 18:03

Bearbeitet Fragen zum Antrag auf Doppelstudium

Beitrag von torben298 »

Hallo

Ich stehe am Ende meines BSc Physik und würde gerne nächstes Semester (WiSe22/23) mit einem Doppelstudium beginnen und zusammen MSc Mathematical Physics und BSc Informatik studieren. Nun steht auf der Uni-Hamburg Website, dass ich ein Motivationsschreiben und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige.

Hier hab ich mir direkt die Frage gestellt, an wen ich mich wenden muss für die Unbedenklichkeitsbescheinigung... muss ich mich hier an die MIN-Fakultät oder an die entsprechenden Studienbüros für Informatik oder Physik bzw. Mathematik wenden? Oder einen anderen Ansprechpartner?


Meine zweite Frage bezieht sich auf die Bewerbung für den zweiten Studiengang. Nun ist es ja nicht möglich sich im Online-Verfahren für beide Studiengänge gleichzeitig zu bewerben. Bedeutet das, dass meine Bewerbung zu dem zweiten Studiengang "implizit" und ausschließlich durch die namentliche Nennung des Studiengangs im Antrag auf das Doppelstudium erfolgt und ich somit auch für den zweiten Studiengang keine Bewerbung auf STiNE ausfüllen muss und ausfüllen kann?


Vielen Dank im Voraus!
MfG Torben
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9861
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Fragen zum Antrag auf Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Torben,

Sie müssen sich die Durchführbarkeit des Doppelstudiums von beiden für die Studiengänge verantwortlichen Fachbereichen bestätigen lassen - das wären im Fall Ihrer Studiengänge das Studienbüro Mathematik und das Studienbüro Informatik. Sie sollten allerdings nicht nach einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" fragen, denn dann werden Sie eventuell missverstanden - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass in einem bestimmten Studiengang keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Zum zweiten Punkt: Vollkommen richtig - Sie benennen den zweiten Studiengang lediglich im Antrag auf das Doppelstudium. Auf Ihre Zulassungschancen für die beiden Studiengänge hat es keine Auswirkung, für welchen Studiengang Sie sich bewerben und welchen Sie im Antrag benennen, daher würde ich Sie bitten, sich für den Masterstudiengang zu bewerben und den Bachelorstudiengang im Antrag zu benennen, da dies für uns administrativ einfacher ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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