Hallo mp3108,
da Sie eine abgeschlossene Ausbildung und über Berufserfahrung verfügen, bestehen 3 Möglichkeiten.
1. Hochschulzugang für Berufstätige (§38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes)
Die Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit eine Hochschulzugangsberechtigung über die §38 Eingangsprüfung zu erwerben.
Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/38.
Wenn diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt, sollten Sie auch die ausführlichen Informationen hierzu in unserem Informationsheft lesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf.
2. Hochschulzugang nach Fortbildungsprüfung (§37 des Hamburgischen Hochschulgesetzes)
Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... efung.html.
Hierbei sind Fortbildungen mit dem Abschluss Meister und gleichwertige Fortbildungen gemeint.
Prüfen Sie bitte, ob Ihre Berufsausbildung die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.
Eine Liste mit den meisten anerkannten Fortbildungsabschlüssen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Wenn Ihre Berufsausbildung die Voraussetzung erfüllt, dann können Sie sich direkt mit diesem Abschluss an der Universität Hamburg bewerben.
3. Zweiter Bildungsweg
Die Fachhochschulreife in Wirtschaft und Verwaltung ist nicht ausreichend, um an der Universität Hamburg Lehramt zu studieren.
Hier besteht für Sie aber die Möglichkeit Ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendschule) zu erlangen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch