Liebe Frau Süß,
Ihre Wartesemester werden in jedem Fall berücksichtigt: Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule werden nicht als Studienzeit angesehen. (siehe Hinweis unten)
Die Note Ihrer Ausbildung zur Hotelfachfrau wird bei der Bewerbung in der Tat nicht berücksichtigt. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der Beruflichen Fachrichtung entsprechenden Beruf ist zwar für eine Bewerbung für das Lehramt an Beruflichen Schulen Voraussetzung, die Note findet aber keinen Eingang in das Auswahlverfahren.
Etwas anders könnte es bezüglich der Fortbildung zur Hotelbetriebswirtin aussehen. Laut Ihrer Beschreibung in Ihrer ersten Nachricht handelt es sich dabei um ein Studium und nicht um eine Fortbildung, daher hatte ich dazu zunächst nichts weiter geschrieben. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. sie sind gleichwertig zum Abitur. Bei Vorliegen dieser Abschlüsse ist es also möglich, sich alternativ zur Bewerbung mit der Abiturnote mit der Abschlussnote der Fortbildungsprüfung zu bewerben. Die Noten werden dabei auch hier nicht miteinander verrechnet, sondern man muss sich für eine der beiden Noten entscheiden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Ob der Abschluss, den Sie erwerben, zu dieser Art von Fortbildungsprüfungen gehört, kann ich allerdings auf der Basis der Informationen, die Sie mir geben, nicht beurteilen - auch die Webseite des Gastronomischen Bildungszentrums Koblenz gibt darüber nicht ausreichend Aufschluss. Gut wäre es daher, wenn Sie uns das Abschlusszeugnis der Fortbildung einmal zuschicken könnten, damit geprüft werden kann, ob sie sich mit dem Abschluss alternativ zu Ihrem Abitur bewerben können. Dies können Sie über das folgende Formular tun:
https://www.uni-hamburg.de/studium
Dazu gibt es allerdings zwei Dinge zu beachten: Sollten Sie die Fortbildung nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) vollständig abgeschlossen haben (d.h. das Abschlusszeugnis muss Ihnen vorliegen), ist eine Bewerbung mit der Note der Fortbildung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Darüber hinaus wird Ihnen bei einer Bewerbung mit dieser Note die Zeit seit Ihrem Abitur nicht als Wartezeit angerechnet, da dann nur die Zeit, die seit dem Abschluss der Fortbildung vergangen ist, als Wartezeit zählt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling