Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

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LaMiy
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Bearbeitet Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von LaMiy »

Ich bin 40 Jahre alt, betreue meine 80-jährige pflegebedürftige Mutter und möchte im Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften" studieren. Erststudium mit gutem Abschluss Dipl.-Des. (FH).
Ist das bei Ihnen möglich?
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe LaMiy,

Sie können sich gerne für den Bachelorstudiengang Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften zum Wintersemester 19/20 (Bewerbungsfrist 01.06. – 15.07) an der Uni Hamburg bewerben. Die Uni Hamburg sieht keine Unterscheidung (Ausnahme: Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zwischen Erststudien- und Zweitstudienbewerbungen vor. Sie können sie also ganz normal als Studienanfängerin für den Studiengang bewerben. Die NC-Werte und Wartezeiten der letzten Auswahlverfahren, finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen haben, erwerben Sie mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Falls das für Ihr Diplomstudium zutreffend ist, können Sie sich auch mit der Note Ihres Diplomstudiums als Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg bewerben.

Sie können den Studiengang Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften auch in Teilzeit studieren. Dazu müssen Sie spätestens zur Immatrikulationen einen Antrag auf ein Teilzeitstudium einreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. In manchen Studiengängen gibt es die Einschränkung, dass ein Abschlussmodul nicht in Teilzeit studiert werden kann. Das sollten Sie bitte im Fachbereich erfragen: https://www.biologie.uni-hamburg.de/stu ... buero.html.


Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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LaMiy
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Re: Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von LaMiy »

Vielen Dank für die Infos. Ich muss ein Teilzeitstudium beantragen, da ich nicht befögberechtigt bin und einen Job finden muss, der mich finanziert. Welchen Nachweis soll ich dafür im Antrag anhängen?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo LaMiy,

Entschuldigen Sie die späte Antwort! Ein Teilzeitstudium können Sie erst dann beantragen, wenn Sie einen Job haben, weil Sie dafür nachweisen müssen, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Sie müssen aber nicht unbedingt ein Teilzeitstudium beantragen, wenn Sie arbeiten möchten, sondern können das auch während eines Vollzeitstudiums tun, da Sie nicht gezwungen sind, in jedem Semester eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zu erbringen. Auch ansonsten lohnt sich ein Teilzeitstudium eigentlich nur in einigen wenigen Studiengängen - Ihrer gehört nicht dazu: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eitstudium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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LaMiy
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Re: Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von LaMiy »

Soweit ich weiß, kann aber auch nur dann Arbeitslosengeld beantragt werden, wenn man in Teilzeit studiert. Als freiberufliche diplomierte Grafikdesignerin habe ich oft Phasen ohne Einkünfte. Das wird jetzt Hamburg vermutlich auch ein Auf und Ab. Daher dachte ich, lieber auf Nummer sicher und das neue Studium in Teilzeit angehen.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zweitstudium in Teilzeit „Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften"

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo LaMiy,

Das ist etwas anderes. Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, ist das ein hinreichender Grund für ein Teilzeitstudium. Sie müssen dafür nichts weiter nachweisen, sondern nur angeben, dass Sie ALG beantragen möchten. Bitte beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen müssen. D.h. dass Sie diese Möglichkeit nicht zur Studienfinanzierung nutzen können, da Sie die Auflagen des Arbeitsamtes auch dann erfüllen müssen, wenn Sie studieren. Ich sage dies so deutlich, da bezüglich der Möglichkeit, neben dem Studium Arbeitslosengeld zu beziehen, gern falsche Vorstellungen entstehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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