Anrechnung für Lehramt

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gerd_walter
Beiträge: 1
Registriert: Do 25. Apr 2019, 10:45

Bearbeitet Anrechnung für Lehramt

Beitrag von gerd_walter »

Hallo,
ich habe bereits ein Bachelor-Studium in Geschichte und Niederlandistik und einen Fachmaster in Europäischer Geschichte absolviert (ohne Ziel Lehramt). Nun spiele ich mit dem Gedanken, doch noch ein Lehramts-Studium aufzunehmen - z.B. in den Fächern Geschichte und Germanistik.
Meine Frage ist, wie ich herausfinden kann, ob und in welchem Umfang ich bisherige Leistungen anrechnen lassen kann und ob es ggf. anderweitige nützliche Hinweise für dieses Vorhaben gibt.
Danke im Voraus und viele Grüße
Gerd
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Anrechnung für Lehramt

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Gerd,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein neues Studium angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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