Kriterien für Teilzeit (Folge-)Antrag

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Hamburg123
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Bearbeitet Kriterien für Teilzeit (Folge-)Antrag

Beitrag von Hamburg123 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere im Bachelor (Ende 2. FS) und überlege einen Antrag auf Teilzeit zu stellen, aufgrund mehr werdender Arbeitsstunden. Nun habe ich gesehen, dass nach zwei Semestern ein Folgeantrag gestellt werden muss, wenn man dann weiterhin Teilzeit studieren will. Ich frage mich: Wovon hängt die Bewilligung des Folge-Teilzeitantrags ab? Nur davon, dass der Grund (bei mir: Arbeitsvertrag mit den Stunden) weiterhin nachgewiesen wird? Oder wird auch geguckt, ob eine bestimmte festgelegte (Teilzeitstudium-)Leistung an Credits erbracht worden ist - ist das auch ein Faktor, der mit reinzählt?

Ich habe Sorge, dass ich nicht so viel schaffe wie im Studienplan vorgesehen aufgrund meiner Arbeitsstunden. Ich kann das zurzeit noch nicht einschätzen. Ich habe gelesen, dass die Studienorganisation im eigenen Planen/Ermessen in den Verantwortungsbereich des Studenten liegt.

Wenn ich nicht ausreichend Credits nach zwei Teilzeit-Semestern vorweise, wird dann der Folgeantrag nicht bewilligt und ich werde exmatrikuliert?? Oder anders gefragt: Gibt es eine Mindestanzahl an Credits, die für den Folgeantrag des Teilzeitstudiums zwingende Voraussetzung sind?

Und eine letzte Frage: Wenn ich keinen Folgeantrag stelle, werde ich dann automatisch wieder zum Vollzeit-Studenten?

Danke im voraus und liebe Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Kriterien für Teilzeit (Folge-)Antrag

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Hamburg123,

Die Bewilligung des Folgeantrags hängt nur davon ab, ob der Grund weiter besteht, die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte spielt dafür keine Rolle.

Wenn Sie keinen Folgeantrag stellen, werden Sie wieder in Vollzeit immatrikuliert.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Teilzeitstudium oben auf der folgenden Webseite: https://www.uni-hamburg.de/teilzeit In den allermeisten Studiengängen lohnt sich ein Antrag auf Teilzeitstudium auch dann, wenn Sie arbeiten, nicht, da Sie durch den Status des Teilzeitstudiums keine nennenswerten Vorteile haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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