In der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten

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Ich97
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Registriert: Mi 4. Sep 2019, 08:02

Bearbeitet In der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten

Beitrag von Ich97 »

Hallo,

ab nächstem Semester möchte ich neben dem Masterstudium gerne in Teilzeit in einer Behörde arbeiten.
Während des Semesters würde ich weniger als 20h pro Woche arbeiten (19,5h/Woche), wodurch ich meines Wissens weiterhin in Vollzeit studieren kann.

Ist es möglich, in der vorlesungsfreien Zeit mehr zu arbeiten (39h/Woche) und gleichzeitig Vollzeitstudent zu bleiben?

Wenn nicht: Ist es möglich, nur für die Semesterferien ein Teilzeitstudium zu beantragen?
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: In der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo kh97,

die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Da aber neben den Fachinhalten auch Kompetenzen wie zum Beispiel die Fähigkeit zu einem konstruktiven Zeit- und Selbstmanagement sowie selbständiges Arbeiten Bestandteile einer höheren Bildung sind, kontrolliert die Universität Hamburg den tatsächlichen Zeitaufwand ihrer Studierenden nicht.

Sollten Sie allerdings einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen und damit den Vorzug für sich beanspruchen, das Doppelte der Regelstudienzeit zur Verfügung zu haben, müssten Sie nachweisen, dass Sie regelmäßig mindestens 15 Stunden/ Woche arbeiten und entsprechend den Rest Ihrer Zeit auf das Studium verwenden. Da weitesgehend die Modulfristen an der Uni Hamburg abgeschafft wurden (es gibt Ausnahmen!), ist ein Teilzeitstudium jedoch in der Regel nicht mehr erforderlich. Ein Teilzeitstudium kann nur für den gesamten Zeitraum eines Semesters beantragt werden, nicht nur für einen Teil des Semesters.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

In jedem Fall aber sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse und ggf. weiteren Institutionen wie Ihrer Rentenversicherung etc. die sozialversicherungsrechtlichen Implikationen Ihrer Beschäftigung im Vorwege abklären, da Sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ab einer bestimmten Höhe der Arbeitszeit oder Entgeltes (unabhängig von Ihrer Immatrikulation) nicht mehr als Studierende/r gelten.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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