Macht Teilzeitstudium mehr Sinn?

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OhjeMine
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Bearbeitet Macht Teilzeitstudium mehr Sinn?

Beitrag von OhjeMine »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Teilzeitstudium/ Versicherung – leider sehr knapp, da ich Erstsemesterstudent bin und gerade noch vor vielen Fragezeichen stehe.

Ich bin Ü30 und in einem recht gut bezahlten, unbefristeten Arbeitsverhältnis (15 Std) beschäftigt und möchte bzw. muss dieses vorerst auch weiter führen, um mir das Psychologie Studium zu ermöglichen.

Leider kam jetzt doch noch ein großer Schock als ich erfahren habe, dass man sich als Ü30 Student mit sehr hohen Krankenkassenbeiträgen freiwillig studentisch versichern muss.

Meine Fragen:

-Würde in meinem Fall ein Antrag auf Teilzeitstudium Sinn machen, damit das Studium nicht als überwiegende Beschäftigung zählt? Also, falle ich dann aus dem Status „ordentlich Studierender“ und kann mich weiterhin mit 15 Std als normaler Arbeitnehmer voll versichern, was in meinem Alter günstiger wäre.

-Reicht bei dem Antrag auf Teilzeitstudium der Arbeitsvertrag als Nachweis? Kann man den Antrag oder eine aktuelle Bescheinigung noch nach der Antragsfrist einreichen?

Danke für eine schnelle Antwort : )

Mir ist bewusst, dass sich die Regelstudienzeit durch einen Nebenjob verlängert - leider muss ich schauen, wie ich meinen Traum von dem Studienplatz an der UHH finanziere
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Macht Teilzeitstudium mehr Sinn?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo OhjeMine,

Zuerst die einfache Frage: Der Arbeitsvertrag reicht als Nachweis für das Teilzeitstudium aus, wenn daraus eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden hervorgeht. Sie können den Antrag und den Nachweis auch nach Ablauf der Antragsfrist einreichen - dann erfolgt die Bearbeitung aber nur gegen eine Gebühr von 30 Euro.

Ob ein Teilzeitstudium an Ihrer Versicherungssituation etwas ändern würde, kann ich nicht sicher beantworten. Der sozialversicherungsrechtliche Status als Studierender oder Arbeitnehmer bestimmt sich zunächst aus der Arbeitszeit. Sobald Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten Sie nicht mehr als Studierender, sondern als Arbeitnehmer. Eine Möglichkeit wäre es also in jedem Fall, Ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Ob auch ein Teilzeitstudium bei einer Arbeitszeit von 15 Stunden dazu führen würde, dass Sie als Arbeitnehmer versichert sein können, müssen Sie bei Ihrer Krankenversicherung in Erfahrung bringen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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OhjeMine
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Re: Macht Teilzeitstudium mehr Sinn?

Beitrag von OhjeMine »

Danke für die schnelle Antwort.

Die Krankenkasse meinte der Status "ordentlich Studierender" oder nicht entscheidet bei der Werkstudenten-Regelung.
Bekomme ich als Teilzeitstudent Psychologie eine Bescheinigung, dass ich nicht ordentlich Studierender bin oder bleibt der Status als ordentlich Studierender?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Macht Teilzeitstudium mehr Sinn?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo OhjeMine,

Diesen Status haben wir in unserem System gar nicht. D.h. eine Bescheinigung darüber, dass Sie nicht "ordentlich Studierender" sind, können Sie von der Uni Hamburg nicht erhalten, weil für uns gar nicht klar ist, was wir da bescheinigen sollten - für die Uni bedeutet dieser Begriff gar nichts Konkretes.

Der Begriff "ordentlich Studierender" wird in einer Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs definiert. Das Hamburgische Hochschulgesetz enthält diesen Begriff aber nicht, daher ist "ordentlich Studierender" kein Status, der von Seiten der Hochschule bescheinigt werden könnte. Die Niederschrift der oben genannten Besprechung kann Ihnen aber vielleicht trotzdem weiterhelfen. Dort heißt es: "Für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Beschäftigungen von Teilzeitstudenten, die für das Studium die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden, fallen dagegen nicht unter die Werkstudentenregelung. Der Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen – bei einer abstrakten Betrachtungsweise – Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden."
Das deckt sich mit meiner oben geäußerten Vermutung, dass es nicht so sehr auf den Status, sondern auf die faktische Arbeitszeit ankommt. Ganz genau kann Ihnen aber nur Ihre Krankenversicherung beantworten, was Sie genau tun müssen, um sich als Arbeitnehmer versichern zu können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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