Folgen bei Vollzeitarbeit

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UniHHStudent
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Registriert: Mo 14. Okt 2019, 14:20

Bearbeitet Folgen bei Vollzeitarbeit

Beitrag von UniHHStudent »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im 6. Semester des Studiengangs "Sozialökonomie". Mir fehlen nur noch 2 Kurse und die Bachelorarbeit zum Bestehen des Studiums. Die beiden Klausuren werden im Februar dran sein und die Bachelorarbeit im Anschluss daran.

Nun habe ich über Bekannte ein verlockendes Jobangebot erhalten. Problematisch ist allerdings, dass es ein Angebot über 40 Stunden, also Vollzeit wäre. Ist es von der Universität Hamburg gestattet neben dem Vollzeit Studium ebenfalls in Vollzeit zu arbeiten? Bei mir wäre die Besonderheit, dass es auch nur 2 Kurse wären die noch fehlen, und die BA - für die ich aber Urlaub bekommen würde.

Im Studienbüro der Sozialökonomie konnte mir nicht abschließend gesagt werden, ob ich diese Stelle annehmen darf - es sei wahrscheinlich in Ordnung, da es in der Regel nicht kontrolliert wird. Allerdings möchte ich die letzten Jahre und den Abschluss nicht aufs Spiel setzen und wende mich daher hier an die Studienberatung und möchte erfragen ob die Vollzeitarbeit negative Folgen seitens der Uni HH für mich haben kann oder ob ich damit sogar Exmatrikuliert werden kann?

Vielen Dank und Viele Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Folgen bei Vollzeitarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo UniHHStudent,

Das ist gar kein Problem. Sie können auch neben dem Studium in Vollzeit arbeiten. Dass Sie dann sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende*r gelten,also volle Versicherungsbeiträge bezahlen müssen, wissen Sie vermutlich. Abgesehen davon gibt es keine Konsequenzen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
UniHHStudent
Beiträge: 2
Registriert: Mo 14. Okt 2019, 14:20

Re: Folgen bei Vollzeitarbeit

Beitrag von UniHHStudent »

Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Leider habe ich keine Funktion gefunden um Ihnen persönlich zu schreiben, daher melde ich mich hier erneut.

Ein Mitarbeiter der Firma meinte ich solle nochmal nachfragen, ob es vom Staat, also rechtlich verboten sei mehr als 20 Stunden neben dem Vollzeitstudium zu arbeiten? Er meinte es könnte sein, dass die Genehmigung durch Sie von der Universität Hamburg nicht ausreicht, weil es Gesetze geben könnte die die Mehrarbeit als 20 Stunden verbieten. Ich persönliche habe da nichts finden können und muss erneut auf Ihre Hilfe setzen.

Des weiteren würde die Personalabteilung um eine kurze schriftliche Bestätigung bitten, dass eine Vollzeittätigkeit durch die Uni HH in Ordnung wäre - natürlich nur wenn dies möglich wäre. Dafür würde ich natürlich auch gerne zu Ihnen, also ins Studienbüro kommen.

Erneut vielen Dank für Ihre Zeit und Sorry für die Umstände.
Viele Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Folgen bei Vollzeitarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo UniHHStudent,

Eine rechtliche Vorschrift, die es grundsätzlich verbietet, neben dem Vollzeitstudium mehr als 20 Stunden zu arbeiten, gibt es nicht. Es kann bestimmte Konstellationen (z.B. bei Werkstudierenden) geben, in denen die Arbeitszeit durch rechtliche Vorschriften, die aber hauptsächlich sozialversicherungsrechtliche Zusammenhänge betreffen, eingeschränkt ist. Verboten ist die Mehrarbeit auch in diesen Fällen nicht, man kann dann nur nicht zu besonderen Konditionen aufgrund des Studierendenstatus beschäftigt sein, sondern muss als regulärer Arbeitnehmer geführt werden. Ob das in Ihrer Konstellation der Fall ist, können wir Ihnen allerdings nicht beantworten - das wäre Sache Ihres Arbeitgebers.

Für eine kurze schriftliche Bestätigung, dass eine Vollzeittätigkeit von Seiten der Uni HH in Ordnung wäre, können Sie uns über das folgende Kontaktformular schreiben: https://www.uni-hamburg.de/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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