Universitätswechsel

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fini1234
Beiträge: 1
Registriert: Di 22. Okt 2019, 11:51

Bearbeitet Universitätswechsel

Beitrag von fini1234 »

Hallo,
ich studiere zurzeit an der Uni Konstanz Wirtschaftsmathematik und möchte an die Uni Hamburg wechseln und im Bereich Wirtschaftsmathematik meinen Bachelor machen.

An Wen kann ich mich wenden, um zu erfahren welche meiner bereits abgeschlossenen Kurse ich mir anrechnen lassen kann, welche meiner aktuellen Kurse ich noch beenden sollte, wann der beste Zeitpunkt wäre um zu wechseln, etc.

Freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Universitätswechsel

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r fini1234 ,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs B.Sc. Wirtschaftsmathematik anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier: https://www.math.uni-hamburg.de/studium ... the-72.pdf. Zusätzliche Informationen zum Studiengang B.Sc. Wirtschaftsmathematik finden sich auch auf der Webseite des Fachbereiches hier: https://www.math.uni-hamburg.de/studium ... matik.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Mathematik finden Sie hier: https://www.math.uni-hamburg.de/studium ... ml#7382071.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße

Thomas Walter
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