Jura Teilzeitstudium

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Jule164
Beiträge: 4
Registriert: Do 27. Jun 2019, 10:40

Bearbeitet Jura Teilzeitstudium

Beitrag von Jule164 »

Guten Tag,
ich möchte mich gerne für das SoSe 2020 für das Jura-Studium bewerben. Da ich derzeit noch Vollzeit (40h)/Woche arbeite und auch zur Finanzierung des Studiums weiterhin arbeiten muss, würde ich gerne ein Teilzeitstudium machen.
Ich arbeite in Früh- und Spätschichten, teils auch am Wochenende, sodass meine Arbeit mit den Präsenzzeiten an der Uni vereinbar wären.
Ist es grundsätzlich möglich, bei 40h Arbeit/Woche zu bleiben oder gibt es eine Obergrenze für die Arbeit während eines Teilzeitstudiums, sodass ich meine Arbeitszeit im Beruf reduzieren müsste?

Meine zweite Frage ist, ob ich bis einschl. des Schwerpunktstudiums jedes Semester in Teilzeit studieren kann.

Und eine Frage noch: wenn ich ein Teilzeitstudium beantrage und dieses genehmigt wurde, ich es aber während des Semesters trotzdem schaffe, alle erforderlichen Leistungen in einem Hochschulsemester statt in zwei Hochschulsemestern zu absolvieren, kann ich dann "einfach zu den darauf folgenden" veranstaltungen gehen und so mehr in einem Hochschulsemester absolvieren, als bei einem Teilzeitstudium eigentlich gefordert ist?
Ich hoffe das ist verständlich.

Vielen Dank
Jule
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Jura Teilzeitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Jule,

1) Es gibt keine prinzipielle Beschränkung der Arbeitszeit im Teilzeitstudium. Sie haben die Möglichkeit, den Studiengang in Teilzeit zu studieren, sofern Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Genauere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Ein Teilzeitstudium beantragen Sie an der Uni Hamburg alle zwei Semester und nicht für das gesamte Studium, d. h. Sie stellen den Antrag mit dem Immatrikulationsantrag oder mit der Rückmeldung.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Sie sich genau überlegen sollten, ob die Doppelbelastung aus Vollzeitarbeit und Studium auf Dauer leistbar ist. Selbst wenn Sie nur in Teilzeit studieren, werden im Durchschnitt ca. 20 Stunden pro Woche veranschlagt. Natürlich wird es im Studium auch zu arbeitsintensiveren Wochen kommen, wodurch Sie zusammen mir Ihrer Vollzeitstelle auf deutlich über 60 Stunden pro Woche kommen können. Eventuell wäre es hilfreich die Kolleg*innen an der Fakultät für Rechtswissenschaft noch mal nach Ihren Erfahrungen zu diesem Thema zu fragen (Link siehe unten).

2) Ja, jedes Semester, einschließlich der Semester des Schwerpunktbereiches, kann in Teilzeit studiert werden.

3) Prinzipiell können Sie natürlich mehr Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen, als in der Regel vorgesehen. Es gibt aber diesbezüglich Einschränkungen. Der Antrag für das Studium des Schwerpunkbereiches beispielsweise kann erst nach Abschluss des fünften Fachsemesters gestellt werden. Das bedeutet im 10. Teilzeitsemester, da jedes anerkannte Teilzeitstatussemester als 0,5 Fachsemester gezählt wird. Da Sie den Antrag für das Teilzeitstudium jedoch jedes zweite Semester stellen, könnten Sie Ihren Status (Teilzeit- oder Vollzeitstudium) gemäß Ihrem Studienfortschritt anpassen. Über die Details und weitere Regelung für die verschiedenen Phasen des Studiums müssten Sie sich allerdings direkt bei der Fakultät für Rechtswissenschaft informieren: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.

Mit besten Grüßen

Thomas Walter
Jule164
Beiträge: 4
Registriert: Do 27. Jun 2019, 10:40

Re: Jura Teilzeitstudium

Beitrag von Jule164 »

Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten!
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