ich habe eine Frage bezüglich der Exmatrikulation. Ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit und werde auch Mitte März die mündliche Prüfung ablegen. Damit habe ich alle Leistungen für das Studium erbracht. Allerdings werde ich ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht meine Note der Bachelorarbeit haben. Ich möchte ab April aber nicht mehr eingeschrieben sein und somit auch keinen Semesterbeitrag mehr zahlen müssen. Wie läuft es dann mit der Exmatrikulation ab? Gibt es einen Antrag, den ich stellen muss?
Wenn Sie sich zum Sommersemester nicht zurückmelden, werden Sie automatisch exmatrikuliert, auch wenn Ihr Zeugnis noch nicht vorliegt. Auf die Eintragung Ihrer Noten hat das keinen Einfluss.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
nur um nochmal sicher zu gehen: Wenn ich den Semesterbeitrag nicht zahle und mich nicht zurückmelde, bedeutet dies aber keine Zwangsexmatrikulation? Mein Studium gilt, sobald ich die Note und das Zeugnis bekommen habe, als abgeschlossen?
So etwas wie eine "Zwangsexmatrikulation" gibt es laut Hamburgischem Hochschulrecht nicht. Für eine Exmatrikulation kann es laut §42 Hamburgisches Hochschulgesetz mehrere Gründe geben. Dafür, ob das Studium nach der Exmatrikulation noch abgeschlossen werden kann oder nicht, ist es nicht relevant, ob die Exmatrikulation von Seiten der Uni erfolgt oder ob Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, sondern es kommt auf den Grund für die Exmatrikulation an. Eine fehlende Rückmeldung führt nicht dazu, dass das Studium nicht mehr beendet werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zum weiteren Ablauf lässt sich also sagen, dass ich nichts weiter machen muss als meine Prüfung bis Ende März abzulegen und dann auf meine Note zu warten? Es ist nicht erforderlich, dass ich der Uni in irgendeiner Weise Bescheid gebe? Das mit der Exmatrikulation und mit der Anerkennung/dem Abschluss des Studium durch die Note bzw. des Zeugnisses regelt sich sozusagen „von selbst“, ohne mein Zutun?
Das haben Sie richtig verstanden. In manchen Studiengängen müssen Sie allerdings das Zeugnis noch explizit beantragen, damit sie es auch erhalten. Dazu fragen Sie am besten im Studienbüro Ihres Studiengangs nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
meine Frage ist ähnlich gelagert. Ich habe mein Abschlusszeugnis bereits erhalten, wodurch ich dann zum Ende des Monats März exmatrikuliert werde ohne dass ich dies beantragen muss, richtig? Erhalte ich auch automatisch den Semesterbeitrag, den ich bereits für das SoSe 2020 überwiesen habe, zurück? Oder muss ich das irgendwo beantragen?
Wenn Sie Ihr Abschusszeugnis bereits erhalten haben, werden Sie zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Den Semesterbeitrag erhalten Sie allerdings nicht automatisch zurück, da die Uni Hamburg keine Kontodaten der Studierenden speichert. Sie müssen daher einen Antrag auf Rückzahlung stellen, in dem Sie Ihre Kontodaten angeben. Den Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg