Exmatrikulation

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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo fleur_de_,

Bitte schicken sie den Antrag einfach eingescannt oder fotografiert über unser Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/studium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Denise12
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Re: Exmatrikulation

Beitrag von Denise12 »

Hallo,
ich habe meine BA-Arbeit leider so angemeldet, dass der offizielle Abgabetermin (22.04.2020) ins 10. Semester fällt. Ich würde jetzt gerne ein paar Sachen dazu wissen, wie das Ganze abläuft. Ich würde im April meine Arbeit abgeben und meine praktische Prüfung machen, ab Mai bräuchte ich dann eigentlich den Studenten Status nicht mehr. Gibt es eine Frist oder Regelung, ob man sich innerhalb des Semesters exmatrikulieren kann und dann einen Teil der Studiengebühren zurück bekommt?
Brauche ich ein Schreiben von meiner Professorin, dass ich das Studium bis zum 10. Semester verlängern kann?
Wie immatrikuliere ich mich bei Stine für das 10. Semester ohne das ich Veranstaltungen belege (ich muss ja nur noch die Arbeit und die Prüfung ablegen)?
Darf ich auch, wenn ich noch als Student gemeldet bin, aber offiziell das Studium mit meinen Prüfungen schon abgeschlossen habe, rechtlich gesehen Vollzeit arbeiten oder schließt das eine das andere aus?

Viele Grüße,

Denise
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Denise,

Sie können sich jederzeit im laufenden Semester exmatrikulieren. Sie bekommen den Semesterbeitrag allerdings nicht anteilig zurück.Sie können sich nur den Anteil des Beitrags für das Semesterticket für den verbleibenden Teil des Semesters erstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/ticket

Für die Verlängerung des Studiums benötigen Sie kein Schreiben oder ähnliches, Sie melden sich einfach regulär durch die Zahlung des Beitrags zurück.

Sie dürfen während des Studiums immer Vollzeit arbeiten - von Seiten der Universität bestehen hier keine Höchstarbeitszeitgrenzen.Sie müssen aber beachten, dass eine Vollzeittätigkeit Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status ändert - Sie sind dann sozialversicherungsrechtlich keine Studierende mehr, sondern Arbeitnehmerin.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Denise12
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Registriert: Mi 4. Mär 2020, 18:23

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Denise12 »

Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort, die Informationen helfen mir sehr!

Viele Grüße,

Denise Hammermeister
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