Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der begrenzten Arbeitszeit von 20h/Woche während der Vorlesungszeit im Studium.
Ich werde im nächsten Semester ein freiwilliges 3-monatiges Praktikum mit 38,5h/Woche machen, das mit einer Praktikumspauschale von 300€ pro Monat vergütet wird. Dieses Sommersemester 2020 wird mein viertes Mastersemester sein und da ich nur noch einen Kurs belegen muss, möchte ich die restliche Zeit des Semesters für ein Praktikum nutzen.
Nun würde ich gerne wissen, inwiefern sich dieses Praktikum, das die 20h/Woche-Grenze überschreitet, auf meinen Versicherungsstatus als Studentin auswirkt (ich bin 25 und noch privat über meine Eltern versichert und zahle einen vergünstigten Studentenbeitrag).
Wäre es eine Option ein Teilzeitstudium oder eventuell ein Urlaubssemester (in diesem Fall würde ich diesen einen Kurs ins darauffolgende Semester schieben) einzulegen, um nicht in eine teurere Versicherungskategorie zu fallen und Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, diesen Versicherungsstatus trotz des Praktikums beizubehalten?
Vielen Dank!