Exmatrikulation Antrag Stine

Antworten
sunny_030
Beiträge: 1
Registriert: Mo 30. Mär 2020, 15:59

Bearbeitet Exmatrikulation Antrag Stine

Beitrag von sunny_030 »

Guten Tag,

ich habe alle Prüfungen meines Studiums (alle Klausuren sowie die Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung) erfolgreich absolviert und alle Leistungen sind in Stine eingetragen.
Mein Zeugnis habe ich heute bei meiner Prüfungsmanagerin beantragt, aufgrund von COVID-19 verzögert sich die Erstellung allerdings wohl auf unbestimmte Zeit.
Gerne würde ich via Stine einen Exmatriukaltionsantrag zum 31.03.2020 stellen.
Folgende Fragen hab ich dazu:
Kann ich mein Zeugnis auch nach der Exmatrikulation erhalten?
Ich muss mich dafür für das kommende Semester nicht zurückmelden, richtig?

Zudem frage ich mich, welche Option bei dem Antrag via Stine in meiner Situation korrekt wäre
-> Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung (1)
oder
-> Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeuginsausgabe (A)

Hier bin ich mir unschlüssig, da ja beides irgendwie auf mich zutrifft.

Herzlichen Dank für eine Rückmeldung und freundliche Grüße!
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation Antrag Stine

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r sunny_030,

ich werde die verschiedenen Punkte der Reihe nach bearbeiten.

1) Gerne würde ich via Stine einen Exmatrikulationsantrag zum 31.03.2020 stellen.
Sie müssen keinen Exmatrikulationsantrag stellen.
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. im Wintersemester oder zum 30.09 im Sommersemester), exmatrikuliert (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html).

Dieser Prozess kann sich etwas verzögern, wenn uns der Abschluss erst verspätet vom Fachbereich gemeldet wird. Aber auch in diesem Fall werden Sie zu Beginn des Semesters exmatrikuliert, wenn Sie sich einfach nicht zum neuen Semester zurückmelden. Es macht keinen Unterschied, ob Sie auf eigenen Antrag oder automatisch wegen erfolgreichen Abschluss oder fehlender Rückmeldung exmatrikuliert werden. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, hätten Sie sogar noch die Option einer verspäteten Rückmeldung zu einem späteren Zeitpunkt im Semester, falls dies erforderlich sein sollte.
Nur für den Fall, dass Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung dringend zeitnah benötigen, würde ich Ihnen raten, sich durch eigenen Antrag zu exmatrikulieren, da die automatische Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung aufgrund der aktuellen Lage wahrscheinlich erst etwas verzögert umgesetzt wird. In diesem Fall wählen Sie bitte "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" aus.

2) Kann ich mein Zeugnis auch nach der Exmatrikulation erhalten?
Ja, dies möglich.

3) Ich muss mich dafür für das kommende Semester nicht zurückmelden, richtig?
Ja, Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn Sie nur noch auf die Ausstellung Ihres Zeugnisses warten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten