Liebe Vanessa Kimpel,
eine Exmatrikulation ist nicht immer erforderlich, wenn Sie als Studierende Arbeitslosengeld beantragen wollen bzw. müssen. Sie können auch einen Antrag auf
Teilzeitstudium stellen, wenn Sie uns versichern, dass Sie Arbeitslosengeld beantragen werden. Ein besonderes Dokument zum Nachweis ist dafür nicht erforderlich. Im Antragsformular in STiNE (Studium -> Anträge) müssten Sie dann den letzten Grund auswählen ("regelmäßige Erwerbstätigkeit von mind. 15 Std./Woche"), auch wenn dieser etwas unpassend klingt. Formal sind Bezieher*innen von Arbeitslosengeld als Arbeitssuchende aufzufassen und können daher aus einem wichtigen Grund nicht ihre volle Arbeitszeit dem Studium widmen. Damit ist diese Bedingung für ein Teilzeitstudium erfüllt.
Falls Sie diese Option in Erwägung ziehen, müssten Sie uns bezüglich Ihrer schon beantragten Exmatrikulation bitte nochmals kontaktieren:
www.uni-hamburg.de/studium. Vielen Dank.
Falls diese Option für Sie nicht infrage kommt, kann ich Ihnen bezüglich Ihrer ursprünglichen Anfrage mitteilen, dass Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente vorfinden werden, sobald Ihr Exmatrikulationsantrag bewilligt wurde.
Bitte prüfen Sie also Ihren STiNE-Account regelmäßig.
Ich würde Ihnen zusätzlich raten, die Option der
Wiedereinschreibung zu prüfen, wenn Sie hoffentlich bald wieder in der Lage sind, Ihr Studium aufzunehmen. Mit dieser Möglichkeit soll Studierenden, die aus wichtige Gründen, die Sie selber nicht zu verschulden haben, Ihr Studium unterbrechen mussten, eine Wiederaufnahme des Studiums erleichtert werden.
Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter