Fortsetzung meiner Anstellung während des Studiums

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frauunterwegs
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Registriert: Mi 15. Apr 2020, 12:34

Bearbeitet Fortsetzung meiner Anstellung während des Studiums

Beitrag von frauunterwegs »

Guten Tag,

ich bin aktuell sozialversicherungspflichtig als persönliche Assistentin einer schwerbehinderten Frau eingestellt. Ich würde gerne wissen, ob und in welchem Rahmen ich diese Stelle bei Aufnahme eines Master-Studiums zum Wintersemester 20/21 fortsetzen kann.

Ich habe gelesen, dass ich max. 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, es aber Ausnahmen für Arbeit gibt, die in die Abendstunden, auf das Wochenende und die Semesterferien fällt, solange dies das Studium nicht behindert.

Normalerweise arbeite ich 1 Schicht pro Woche, die 24 Stunden lang ist. Darein fällt ja logischerweise auch die Nacht, oder ggf. das Wochenende, aber ich würde so die 20 Wochenstunden überschreiten. Es gibt auch Wochen, wo ich gar nicht arbeite, oder aber 2 Schichten die Woche habe. Da ich während einer Schicht über viel Freizeit verfüge, in der ich mich meinem Selbststudium widmen könnte, halte ich dies für nicht weiter beeinträchtigend.

Können Sie mir hier pauschal sagen, ob ich diese Stelle so fortsetzen darf? Können sich die Wochenstunden über den Monat verteilt ausgleichen? Und darf ich sozialversicherungspflichtig angestellt bleiben, oder ginge dies nur über eine Werkstudentenregelung?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe,
Christina Winkler
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Fortsetzung meiner Anstellung während des Studiums

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Christina,

die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Da aber neben den Fachinhalten auch Kompetenzen wie zum Beispiel die Fähigkeit zu einem konstruktiven Zeit- und Selbstmanagement sowie selbständiges Arbeiten Bestandteile einer höheren Bildung sind, kontrolliert die Universität den tatsächlichen Zeitaufwand, den die Studierenden für ihr Studium oder für das Arbeiten aufwenden nicht.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht (bspw. Krankenkasse) gelten Sie ab einer bestimmten Höhe der Arbeitszeit oder des Gehaltes unabhängig von Ihrer Immatrikulation an der Uni Hamburg nicht mehr als Studierende.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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