Guten Tag,
ich bin aktuell sozialversicherungspflichtig als persönliche Assistentin einer schwerbehinderten Frau eingestellt. Ich würde gerne wissen, ob und in welchem Rahmen ich diese Stelle bei Aufnahme eines Master-Studiums zum Wintersemester 20/21 fortsetzen kann.
Ich habe gelesen, dass ich max. 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, es aber Ausnahmen für Arbeit gibt, die in die Abendstunden, auf das Wochenende und die Semesterferien fällt, solange dies das Studium nicht behindert.
Normalerweise arbeite ich 1 Schicht pro Woche, die 24 Stunden lang ist. Darein fällt ja logischerweise auch die Nacht, oder ggf. das Wochenende, aber ich würde so die 20 Wochenstunden überschreiten. Es gibt auch Wochen, wo ich gar nicht arbeite, oder aber 2 Schichten die Woche habe. Da ich während einer Schicht über viel Freizeit verfüge, in der ich mich meinem Selbststudium widmen könnte, halte ich dies für nicht weiter beeinträchtigend.
Können Sie mir hier pauschal sagen, ob ich diese Stelle so fortsetzen darf? Können sich die Wochenstunden über den Monat verteilt ausgleichen? Und darf ich sozialversicherungspflichtig angestellt bleiben, oder ginge dies nur über eine Werkstudentenregelung?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe,
Christina Winkler