Corona / Regelstudienzeit

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Lucia
Beiträge: 4
Registriert: Di 20. Aug 2019, 20:38

Bearbeitet Corona / Regelstudienzeit

Beitrag von Lucia »

Guten Tag!
Wegen Corona sind einige Prüfungstermin im letzten Semester ausgefallen und müssen wohl im Sommersemester nachgeholt werden. Ich würde gern deshalb im aktuellen Semester weniger Veranstaltungen belegen als bei Einhaltung der Regelstudienzeit vorgesehen. Drohen bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit negative Konsequenzen vonseiten der Uni HH? (Lehramt Sonderpädagogik, Unterrichtsfach Spanisch)
Danke und LG
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Corona / Regelstudienzeit

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Lucia,

die Regelstudienzeit wird öfter als zulässige Maximalstudienzeit für einen Studiengang missverstanden.
Sie ist jedoch eher als eine Verpflichtung für die Universität zu verstehen, den Studierenden den Abschluss in einer bestimmten Zeit zu ermöglichen, d.h. die entsprechenden Veranstaltungen in der dafür nötigen Häufigkeit anzubieten. Sie ist keine Verpflichtung für Studierende, in dieser Zeit das Studium abzuschließen. Studierende können also selber entscheiden wie viele Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen Sie absolvieren wollen.
Es gibt nur noch in sehr wenigen Studiengängen der Universität Hamburg (St.Ex Rechtswissenschaft und Studiengänge der Fakultät für Betriebswirtschaft) Fristen, die die Entscheidung, wann Studierende Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen, in dieser Art und Weise einschränken.

Studierenden der Universität Hamburg haben in fast allen Studiengängen, nur die Pflicht, innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Die gilt auch für die Studiengänge Lehramt für Sonderpädagogik.
Diese Studienfachberatung ist lediglich ein Gespräch mit einer Person am zuständigen Fachbereich, bei dem geprüft wird, ob der/die Studierende Unterstützung braucht, um das Studium abzuschließen. Aus der Studienfachberatung folgen keine Sanktionen. Die einzige Möglichkeit, wie sich aus dieser Regelung negative Konsequenzen ergeben können, ist, wenn Sie zu diesem Gespräch einfach nicht hingehen.
In den meisten Fällen kann in einem solchen Gespräch geklärt werden, warum der/die Studierende länger für das Studium braucht und welche Schritte im Weiteren sinnvoll sein können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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