Im zweiten Semester Semester Pause möglich?

Antworten
hanna.ohlen
Beiträge: 2
Registriert: Do 23. Apr 2020, 12:45

Bearbeitet Im zweiten Semester Semester Pause möglich?

Beitrag von hanna.ohlen »

Ist es möglich nach dem ersten Semester eine Semester Pause einzureichen? Falls man längerfristig eine Unternehmung geplant hat. Zum Beispiel im Falle einer Fernwegwanderung...? Oder wird man, weil es ja erst das zweite Semester von 6 ist, direkt raus geschmissen?
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Im zweiten Semester Semester Pause möglich?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe hanna.ohlen,

Ergänzung vom 27.04.2020
Falls Sie sich mit "Pause" auf eine formale Beurlaubung ("Urlaubssemester") bezogen haben, dann wäre die Antwort, dass dies in Ihrem Fall leider nicht möglich ist.
In der Regel werden Gründe wie Erkrankung, Betreuung eines Kindes und Studienaufenthalt an einer anderen Hochschule für die Beurlaubung akzeptiert. Eine detaillierte Erläuterung der anerkannten Gründe für eine Beurlaubung und die weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite Beurlaubung / Urlaubssemester.

Die Regelstudienzeit wird öfter als zulässige Maximalstudienzeit für einen Studiengang missverstanden.
Sie ist jedoch eher als eine Verpflichtung für die Universität zu verstehen, den Studierenden den Abschluss in einer bestimmten Zeit zu ermöglichen, d.h. die entsprechenden Veranstaltungen in der dafür nötigen Häufigkeit anzubieten. Sie ist keine Verpflichtung für Studierende, in dieser Zeit das Studium abzuschließen. Studierende können also selber entscheiden wie viele Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen Sie absolvieren wollen.
Es gibt nur noch in sehr wenigen Studiengängen der Universität Hamburg (St.Ex Rechtswissenschaft und Studiengänge der Fakultät für Betriebswirtschaft) Fristen, die die Entscheidung, wann Studierende Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen, in dieser Art und Weise einschränken.

Studierenden der Universität Hamburg haben in fast allen Studiengängen, nur die Pflicht, innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilzunehmen.

Diese Studienfachberatung ist lediglich ein Gespräch mit einer Person am zuständigen Fachbereich, bei dem geprüft wird, ob der/die Studierende Unterstützung braucht, um das Studium abzuschließen. Aus der Studienfachberatung folgen keine Sanktionen. Die einzige Möglichkeit, wie sich aus dieser Regelung negative Konsequenzen ergeben können, ist, wenn Sie zu diesem Gespräch einfach nicht hingehen.
In den meisten Fällen kann in einem solchen Gespräch geklärt werden, warum der/die Studierende länger für das Studium braucht und welche Schritte im Weiteren sinnvoll sein können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten