Ist es möglich aufgrund eines Vollzeit-Praktikums (wenn das Praktikum kein Pflichtpraktikum ist) für ein Semester beurlaubt zu werden oder gelten nur die Gründe, die auf der Homepage aufgelistet sind?
auch ein Praktikum ist ein ausreichender Grund für ein Urlaubssemester. Als Nachweis reichen Sie einfach eine Bescheinigung Ihres Praktikumsgebers ein, in dem auch der Zeitraum Ihres Praktikums angegeben ist.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg