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Urlaubssemester Krankenversicherung

Verfasst: Do 30. Jul 2020, 16:33
von Alina55
Hallo!

Ich werde von August 2020 bis Juni 2021 als Foreign Language Assistant an einer schottischen Schule sein und dort auch über den NHS versichert sein. Reicht ein Versicherungsnachweis des NHS aus oder ist es zur weiteren Immatrikulation notwendig, weiterhin in einer deutschen Krankenversicherung versichert zu sein?
Da ich lediglich noch meine Masterarbeit anmelden und schreiben muss möchte ich ebenfalls gerne wissen, ob ich dennoch zwei Urlaubssemester beantragen sollte und dann erst im WiSe 2021 mit der Arbeit beginnen kann, oder ob ich trotz des Urlaubssemesters schon die Arbeit anmelden darf (es handelt sich ja nicht um eine bereits begonnene Prüfungsleistung).

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: Urlaubssemester Krankenversicherung

Verfasst: Di 4. Aug 2020, 16:07
von Campus-Center - Hauke Winkler
Hallo Alina55!

Zu Ihrer ersten Frage: Die Situation ist aufgrund des Brexit vertrackt und muss, da der Prozess noch im Übergang ist, erst geklärt werden. Bitte überprüfen Sie für die erste Zeit, ob Sie über eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen und wenn nicht, ob sie eine beantragen können.

Zur zweiten Frage: Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus; dies bezieht sich nicht auf die Abschlussprüfung. Ich empfehle Ihnen dennoch, mit Ihrem Studienbüro und/oder Ihrer Prüfer*in Rücksprache zu halten, was hier konkret zu empfehlen ist.

Viele Grüße
Hauke Winkler