Liebes Campus Center,
ich beende in Kürze meinen Bachelor und werde meine Arbeit am 29.09. abgeben.
Danach muss ich nur noch eine mündliche Prüfung ablegen, was ich gern Mitte Oktober tun möchte (das Datum ist auch vom Zulassungsbescheid schon abgesegnet).
Da am 01. Oktober das WiSe 20/21 beginnt und ich in diesem Semester auch meinen Master an einer anderen Universität beginnen möchte, wäre ich folglich für ca. zwei Wochen doppelt immatrikuliert. Ist das zulässig und muss ich dafür evtl. einen Antrag stellen? Ich würde mich selbstverständlich nach der Prüfung direkt exmatrikulieren.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Johanna Trosien