Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

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t.dickhuth
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Bearbeitet Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Medizinstudent im iMED-Modellstudiengang und habe bereits das 10. Fachsemester abgeschlossen. Zur Anmeldung für das zweite Staatsexamen fehlt mir aktuell noch ein Monat von insgesamt vier erforderlichen Monaten Famulatur. Aus diesem Grund, sowie um eine ausreichende Vorbereitungszeit für das Examen zu haben möchte ich ein Freisemester/ Urlaubssemester einlegen und mich im nächsten Frühjahr für das zweite Staatsexamen anmelden.
Unter Stine lässt sich als Beurlaubungsgrund neben anderen Gründen "Praktikum" und "Vorbereitung auf die Abschlussprüfung" auswählen, jedoch nur eins der beiden. Für mich kommen beide infrage, jedoch hat das "Praktikum, im Medizinstudium Famulatur genannt, in meinem Fall mehr Gewicht, da ich mich ohne 4 volle Monate Famulatur nicht für das zweite Examen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) anmelden kann.
Dem Antrag auf Beurlaubung sind Nachweise beizufügen, welche unter Stine hochzuladen sind, da ein Abschicken des Antrages ohne Upload eines Nachweises nicht möglich ist. Meine Frage ist nun, ob ein Auszug aus der Prüfungsordnung mit dem Verweis auf die geforderten 4 Monate Famulatur, sowie meine Nachweise über die bereits 3 abgeleisteten Monate ausreichend sind, damit meinem Antrag auf Beurlaubung stattgegeben wird?

Vielen Dank im Voraus für die Beratung,
freundliche Grüße.
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo t.dickhuth,

gut wäre, wenn Sie als Nachweis eine Zusage, Vertrag oder ähnliches dem Antrag beilegen könnten.

Mit besten Grüßen,
BK
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t.dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Guten Tag,

leider habe ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen festen Famulaturplatz,
ohne geleistete Famulatur kann ich mich jedoch nicht für das zweite Examen anmelden und dieses ablegen, weiters nicht in das PJ gehen (11. & 12. FS) und somit mein Studium nicht beenden.
Ich habe jedoch nicht vor, nach bestandenen 10 Semestern mein Medizinstudium aufzugeben.
Gibt es die Möglichkeit ohne eine feste Zusage zu einem bestimmten Famulaturplatz ein Urlaubssemester anzumelden? Ich bemühe mich, eine Zusage zeitnah bei Ihnen nachzureichen.
Mir freundlichem Gruß,
Dickhuth
t.dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Können Sie mir einen Ansprechpartner nennen, den ich in dieser Angelegenheit telefonisch erreichen kann?
Mit freundlichem Gruß
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo t.dickhuth,

ich habe jetzt noch mal bei den Kollegen*innen nachgefragt: die Beantragung eines Urlaubssemesters ist bei einem Pflichtpraktikum (Famulatur) nicht möglich. Es tut mir leid für die Verwirrungen.

Mit besten Grüßen,
BK
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t.dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Guten Abend,

ich habe heute mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg (LPA) telefoniert, welches für die Anerkennung der laut Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) 4 Monate verpflichtend nachzuweisenden Famulaturen zuständig ist und die Antwort erhalten, dass ich nur mit einem genehmigten Urlaubssemster im kommenden Wintersemester 2020/21 eine Famulatur in genanntem Zeitraum absolvieren und anerkennen lassen kann und damit zum 2. Staatsexamen im April 2021 zugelassen werden kann. Das Vorgehen, ein Urlaubssemester zum Ableisten von Famulaturen einzulegen, ist, laut Aussage der für die Anerkennung von Famulaturen zuständigen Mitarbeiterin beim LPA gängige Praxis und bei der Universität Hamburg bekannt. An dieser Stelle möchte ich auch auf Kapitel 1.5.3 des Studienhandbuchs des iMED-Modellstudiengangs des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hinweisen, welches besagt, dass das Ableisten von Famulaturen während eines Urlaubssemesters möglich ist.

Für mich ist es erforderlich ein Urlaubssemester zu beantragen, um mein Studium zeitnah fortführen zu können. Ich unterbreche mit dem Urlaubssemester denn auch nicht mein Studium, da ich wie bereits erwähnt erstens einen Monat Famulatur ableiste und zweitens eine ausreichende und gründliche Vorbereitungszeit für das zweite Staatsexamen benötige. Auf diese Weise kann ich bereits im Frühjahr 2021 statt im Herbst 2021 mein 2. Staatsexamen ablegen, anschließend ins Praktische Jahr (PJ) gehen und an dessen Ende mein Medizinstudium mit dem 3. Staatsexamen abschließen.

Ich bin an dieser Stelle verwundert über Ihre Aussage, die in Widerspruch zu der genannten Passage des iMED-Studienhandbuchs, sowie in Widerspruch zu der Aussage der für die Anerkennung von Famulaturen zuständigen Mitarbeiterin des LPA steht und bitte um Klärung.

Mit freundlichem Gruß
t.dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo t.dickhuth,

bitte haben Sie noch Geduld, Ihr Anliegen wird noch mal intern geprüft.

Mit besten Grüßen,
BK
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t.dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Guten Tag, ich möchte Sie bitten mir bis morgen Rückmeldung zu geben, die Frist zur Antragstellung endet am Mittwoch. Gleichsam möchte ich Sie erneut bitten mir einen telefonischen Ansprechpartner bei der Universität Hamburg zu nennen, da es sowohl aus Gründen der Studienorganisation als auch aus finanzieller Sicht für mich unabdinglich ist, konkrete Informationen vor Antragstellung zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus, mit freundlichem Gruß, Timo Dickhuth
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo t.dickhuth,

nach Rücksprache mit dem UKE kann die Beantragung eines Urlaubssemester für das Ableisten der Famulatur genehmigt werden. Reichen Sie als Nachweis wie Sie bereits selber vorgeschlagen haben, einen Auszug aus der Prüfungsordnung mit dem Verweis auf die geforderten 4 Monate Famulatur sowie Ihre Nachweise über die bereits 3 abgeleisteten Monate ein. Die Kollegen*innen in der Sachbearbeitung sind bereits informiert.

Mit besten Grüßen,
BK
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Re: Freisemester/ Urlaubssemester iMED-Modellstudiengang nach 10. Semester/ vor zweitem Staatsexamen

Beitrag von t.dickhuth »

Guten Abend,

mit etwas Verspätung möchte ich Ihnen herzlich danken.
Mit freundlichen Grüßen,
Timo Dickhuth
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