Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Medizinstudent im iMED-Modellstudiengang und habe bereits das 10. Fachsemester abgeschlossen. Zur Anmeldung für das zweite Staatsexamen fehlt mir aktuell noch ein Monat von insgesamt vier erforderlichen Monaten Famulatur. Aus diesem Grund, sowie um eine ausreichende Vorbereitungszeit für das Examen zu haben möchte ich ein Freisemester/ Urlaubssemester einlegen und mich im nächsten Frühjahr für das zweite Staatsexamen anmelden.
Unter Stine lässt sich als Beurlaubungsgrund neben anderen Gründen "Praktikum" und "Vorbereitung auf die Abschlussprüfung" auswählen, jedoch nur eins der beiden. Für mich kommen beide infrage, jedoch hat das "Praktikum, im Medizinstudium Famulatur genannt, in meinem Fall mehr Gewicht, da ich mich ohne 4 volle Monate Famulatur nicht für das zweite Examen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) anmelden kann.
Dem Antrag auf Beurlaubung sind Nachweise beizufügen, welche unter Stine hochzuladen sind, da ein Abschicken des Antrages ohne Upload eines Nachweises nicht möglich ist. Meine Frage ist nun, ob ein Auszug aus der Prüfungsordnung mit dem Verweis auf die geforderten 4 Monate Famulatur, sowie meine Nachweise über die bereits 3 abgeleisteten Monate ausreichend sind, damit meinem Antrag auf Beurlaubung stattgegeben wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beratung,
freundliche Grüße.