Ablehnungsbescheid

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Lilly_Reichl
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Registriert: So 18. Okt 2020, 18:52

Bearbeitet Ablehnungsbescheid

Beitrag von Lilly_Reichl »

Betreff:
Bachelor of Science / Psychologie
Bewerbungsnummer: 1468205

Hallo,
Ich habe am 16. Oktober um 19:30 per Email einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Zunächst ist so eine Nachricht ein ziemlicher Schock, wenn man schon den schriftlichen Zulassungsbescheid in Händen hält, die Checkliste Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation abgearbeitet hat und dazu aufgefordert wurde den Semesterbeitrag einzuzahlen, was natürlich auch prompt erledigt wurde. Man also mit bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen konnte, dass man in 2 Wochen mit dem Studium beginnen kann.
Auf der Website der Uni Hamburg kann man nachlesen, dass eine Ablehnung aus formalen Gründen dazu führt, dass die Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden kann. Ich habe allerdings noch vor Ablauf des Zulassungshauptverfahrens, am 28.9.2020 einen Zulassungsbescheid für einen Studienplatz an der Universität Hamburg erhalten.
Ich hatte bereits eine Matrikelnummer der UHH, da ich im Sommersemester 2019 an der Fakultät für Erziehungswissenschaften studiert habe. Diesem Umstand ist es offenbar geschuldet, dass das System eine Onlinebewerbung und den upload meiner Studienzugangsberechtigung ohne vorherige Vorprüfung durch uni-assist zuließ. Die notwendige Vorprüfung durch uni-assist war mir nicht bewusst. Ich habe mich auch bei anderen deutschen Universitäten beworben, an die ich im Zuge der Bewerbung meine notariell beglaubigten Zeugnisse schicken musste. Es hat mich zwar gewundert, dass dies in Hamburg scheinbar nicht gefordert war, ich habe dies aber auf meine schon vorhandene Matrikelnummer und den Zugang zu stine zurückgeführt.
Ich studiere seit 4 Jahren an der Universität Wien, mittlerweile in zwei Masterstudiengängen. Das Studium an der Uni Hamburg hätte meine Ausbildung komplettieren sollen.
Es würde mich freuen zu erfahren, weshalb der Ausschluss aus formalen Gründen nicht früher erfolgt ist, wie es ja scheinbar im Normalfall üblich ist. Dies hätte mir die Möglichkeit gegeben einen Studienplatz an einer anderen Deutschen Universität anzunehmen, den ich mittlerweile zu Gunsten Hamburgs abgelehnt habe.
Des Weiteren bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welcher Weise nun die Exmatrikulation und die Rücküberweisung des Semesterbeitrages erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen,
Lilly Reichl
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Reichl,

Ihre Ablehnung steht nicht im Zusammenhang mit Ihrer vorherigen Immatrikulation an der Universität Hamburg. Unser System prüft nicht, ob eine vorherige Immatrikulation vorhanden war und fordert abhängig davon Dokumente an. Zur Bewerbung sind an der Universität Hamburg grundsätzlich keine Nachweise einzureichen - die Auswahl erfolgt anhand der Angaben in der Online-Bewerbung. Die Korrektheit der Angaben wird dann anhand der Nachweise überprüft, die zur Immatrikulation eingereicht werden - werden hier keine oder unzureichende Nachweise eingereicht, erfolgt eine nachträgliche Ablehnung. Dies ist an der Universität Hamburg so geregelt, da es schlicht nicht möglich ist, bei 50.000 Bewerbungen pro Jahr die Nachweise bereits mit der Bewerbung zu prüfen. Daher erfolgt die Prüfung erst im Nachgang bei der Immatrikulation.

Sie haben bei der Immatrikulation unzureichende Nachweise in Bezug auf die Hochschulzugangsberechtigung eingereicht - wie Sie bereits wissen, fehlte eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland in Form einer Vorprüfungsdokumentation von uni-assist (oder eines gleichwertigen Anerkennungsvermerks). Daher erhielten Sie die nachträgliche formale Ablehnung. Dass Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen müssen, hätte Ihnen bewusst sein müssen, da Sie in der Online-Bewerbung bestätigt haben, dass Sie die Informationen zur Online-Bewerbung zur Kenntnis genommen haben. Auf Seite 4 ist ausführlich erläutert, dass dieser Nachweis erbracht werden muss - es werden dort keine Ausnahmen bezüglich Personen genannt, die bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert waren. Sie hätten daher nicht einfach annehmen dürfen, dass der Nachweis aufgrund Ihrer vorherigen Immatrikulation hinfällig ist, wenn er bei der Bewerbung nicht angefordert wurde, sondern hätten diesbezüglich zumindest nachfragen müssen.

Den gezahlten Beitrag erhalten Sie selbstverständlich zurück. Dazu senden Sie uns einfach den folgenden Antrag über https://www.uni-hamburg.de/studium zu: https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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