Liebe Stella,
eine nachträgliche Beantragung einer Beurlaubung ist an der Universität Hamburg leider nicht möglich. Die Beurlaubung muss vor bzw. spätestens während des jeweiligen Semesters beantragt werden.
Der Antrag auf Beurlaubung muss vor Semesterbeginn (zum Wintersemester bis zum 01.10. und zum Sommersemester bis zum 01.04.) online über STiNE gestellt werden. Zusätzlich müssen die Nachweise zum Antrag im Antragsformular hochgeladen werden. Anträge, die nach Semesterbeginn eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet, sofern der Beurlaubungsgrund nicht im laufenden Semester eingetreten ist.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung#10922615)
Zusätzlich noch der Hinweis, dass das Campus-Center weiterhin Corona-bedingt geschlossen ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter