Wiedereinstig ins Studium nach krankheitsbedingter Beurlaubung

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Taumelkäfer
Beiträge: 2
Registriert: Do 14. Jan 2021, 12:29

Bearbeitet Wiedereinstig ins Studium nach krankheitsbedingter Beurlaubung

Beitrag von Taumelkäfer »

Hallo!

Ich bin Ersti im Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) und musste mich nun wegen meiner sich verschlechternden Depressionen (Corona sei dank) für einen stationären Aufenthalt entscheiden, weswegen ich auch vom Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten für das laufende Semester 2020/21 beurlaubt wurde.

Nun habe ich aber den Wunsch, direkt nach diesem Aufenthalt mein Studium wiederaufzunehmen (eher wiederholt versuchen zu beginnen) was hoffentlich dann schnell wieder zum Sommersemester 2021 möglich ist.
Da ich leider noch nie die Uni von Innen gesehen habe und jetzt erst nach vielen Anrufen, Supportanfragen und Mails endlich diesen Beitrag schreiben kann, hoffe ich, dass Sie mir irgendwie weiterhelfen können.

Wo kann ich mich für das nächstw Semester anmelden, welche Unterlagen sind dafür nötig und zu welchen Terminen muss das jeweils gemacht werden?

Da zwischen Beurlaubung, Krankenhausaufenthalt und gewünschten Wiedereinstieg nicht wirklich sehr viel Zeit liegt, könnte ich erst Anfang/Mitte März entscheiden, ob und ein Wiedereinstieg im April Sinn macht.
Reicht dieser kurze Zeitraum von knapp einem halben Monat für die Uni aus, dass ich weitermachen kann?

Und an welche Stelle (am besten eine Mailadresse) muss ich mich dann wenden?

Vielen Dank im Voraus!!!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wiedereinstig ins Studium nach krankheitsbedingter Beurlaubung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Taumelkäfer,

1) Wo kann ich mich für das nächste Semester anmelden,

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Modulen erfolgt an der Universität Hamburg über den STiNE-Account (Studium -> Anmeldung zu Veranstaltungen).

2) welche Unterlagen sind dafür nötig und

Dazu sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.
Sie benötigen nur Zugang zu Ihrem STiNE-Account und Ihre TAN-Liste (siehe STiNE FAQ).

3) zu welchen Terminen muss das jeweils gemacht werden?

Die Anmeldephasen für das Sommersemester 2021 sind in STiNE veröffentlicht.

4) Unabhängig von der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Modulen müssen sich alle Studierenden zum neuen Semester durch Überweisung des Semesterbeitrags bis zum Beginn des jeweiligen Semesters zurückmelden, wenn sie weiter an der Universität Hamburg immatrikuliert sein wollen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.

5) Da zwischen Beurlaubung, Krankenhausaufenthalt und gewünschten Wiedereinstieg nicht wirklich sehr viel Zeit liegt, könnte ich erst Anfang/Mitte März entscheiden, ob und ein Wiedereinstieg im April Sinn macht.
Reicht dieser kurze Zeitraum von knapp einem halben Monat für die Uni aus, dass ich weitermachen kann?

Wie Sie anhand der oben verlinkten Termine zu den Anmeldephasen erkennen können, endet die reguläre Anmeldephase am 11.03.2021.

Ich würde Ihnen raten, sich zunächst einmal für die entsprechenden Lehrveranstaltungen und Module in der regulären Anmeldephase anzumelden. Falls sich dann später herausstellen sollten, dass Sie noch nicht studieren können und auch im Sommersemester 2021 aus gesundheitlichen Gründen ein Urlaubssemester beantragen müssen, dann würden diese Anmeldungen mit der Beurlaubung sowieso storniert werden.

Falls Sie noch eine inhaltliche Beratung zur Wahl der Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2021 benötigen, müssten Sie sich bitte an die Studienberatung der für Ihren Studiengang zuständigen Fakultät für Rechtswissenschaft wenden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.
Bei dieser Gelegenheit könnten Sie auch erfragen, ob die Fakultät für Rechtswissenschaft im Sommersemester 2021 eine Orientierungseinheit anbieten wird. Die Teilnahme an dieser OE könnte für Sie von Interesse sein, falls Sie die OE des Wintersemesters 2020/21 nicht besucht haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Taumelkäfer
Beiträge: 2
Registriert: Do 14. Jan 2021, 12:29

Re: Wiedereinstig ins Studium nach krankheitsbedingter Beurlaubung

Beitrag von Taumelkäfer »

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

nun habe ich noch eine Frage. Bei der psychologischen Beratung per Mail wurde mir empfohlen mich wegen der Zwischenprüfung im 5. Semester beurlauben zu lassen.Das hab ich nach Eigenrecherche auch sofort gemacht, da ich schlichtweg mich nicht auskenne und auch niemand direkt erreichen konnte der mir helfen konnte außer diese Dame. Ich dachte (warum auch immer) ich könnte mich nur für das laufende Semester beurlauben lassen, solange die Bewerbungsfristen für das neue Semester nicht abgelaufen sind, weil ich mich um weiterzumachen für dieses dann hätte neu bewerben müssen.
Nun ist meine Frage, ob ich diese Beurlaubung irgendwie rückgängig machen kann und mein Studium nur faktisch pausieren kann, da ich wahrscheinlich so sämtliches Bafög rückzahlen muss und ALG2 nicht rückwirkend erhalte.
Wissen Sie wo ich mich dort melden muss und wo mir weitergeholfen werden kann? Am besten eine konkrete Telefonnummer, die auch wirklich funktioniert. Denn viele Nummern die auf der Website bereitgestellt werden, sind nicht zu erreichen :/

Ich danke Ihnen für die Hilfe!!!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wiedereinstig ins Studium nach krankheitsbedingter Beurlaubung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Taumelkäfer,

es ist möglich, den Status "beurlaubt" wieder zurück zu "Vollzeitstudium" zu ändern.

Dazu müssten Sie uns lediglich eine Nachricht mit diesem Anliegen über das Kontaktformular des Campus-Centers senden.

Bitte beachten Sie, dass der Immatrikulationsstatus immer für das gesamte Semester gilt. Dass bedeutet, wenn Sie uns darum bitten, Ihren Status auf "Vollzeitstudium" zu ändern, dann gilt dieser ab dem 01.10.2020, dem Beginn des Wintersemesters 2020/21. Das Wintersemester würde folglich als reguläres Fachsemester zählen, da Sie nach der gewünschten Statusänderung nicht mehr beurlaubt wären.

Ich würde Ihnen raten, sich beim BAföG-Amt und bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft über die Konsequenzen dieser Statusänderung zu informieren, falls Sie hierzu noch Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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