Urlaubssemester allgemeine Frage

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chrissihaus
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Registriert: Mo 18. Jan 2021, 10:05

Bearbeitet Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von chrissihaus »

Hallo,
mein Name ist Christina und ich studiere im dritten Semester BWL an der Universität Hamburg. Ich plane im WS21/22 -SS22 ins Ausland zu gehen und weiß noch nicht, ob ich ein Urlaubssemester nehmen möchte, oder nicht. Deswegen hätte ich ein paar allgemeine Fragen zu dem Urlaubssemester.
Wie viele Urlaubssemester darf man nehmen und bis zu welchem Zeitpunkt muss man dieses anmelden? Zählen Urlaubssemester zur Regelstudienzeit? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf ein Urlaubssemester genehmigt wird?

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus.

Viele Grüße,
Christina
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Christina,

Sie finden die genauen Regelungen zum Urlaubssemester hier: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung

In der Regel können Sie sich beurlauben lassen, so lange der Grund für die Beurlaubung weiter besteht und Sie dies nachweisen können. Eine Ausnahme besteht für Kindererziehung, hier sind nur 3 Jahre pro Kind erlaubt. Derzeit geht die Frist für die Antragstellung bis Semesterbeginn, dies wird sich aber zum WiSe 2021/22 ändern, dann müssen Sie den Antrag bis zum 30.06.2021 gestellt haben. Sie können den Antrag auch nach Fristende noch stellen, dann wird aber eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro fällig.

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester. Da die Regelstudienzeit in Fachsemestern gezählt wird, zählen sie also in diesem Sinne nicht zur Regelstudienzeit.

Die Genehmigung des Antrags hängt vom Grund und von dem Nachweis ab, den Sie einreichen. Wenn Sie im Ausland an einer Hochschule studieren werden und dies nachweisen könne, wird der Antrag sicher genehmigt. Wenn Sie dort nicht studieren, sondern etwas anderes machen, hängt die Genehmigung davon ab, ob das, was Sie dort machen einem der anderen Gründe auf der oben verlinkten Seite entspricht. Auch ein Praktikum ist ein Grund für ein Urlaubssemester, unabhängig davon, ob es im Ausland oder im Inland durchgeführt wird. Work and Travel, Sprachkurse oder ähnliches sind hingegen kein ausreichender Grund, in dem Fall würde der Antrag abgelehnt.

Da es im Studiengang BWL strenge Fristen gibt, besprechen Sie Ihr Vorhaben bitte in jedem Fall mit dem Studienbüro BWL, falls Ihr Grund nicht zu den eindeutigen Gründen für ein Urlaubssemester gehört. Wenn Ihr Grund zu den eindeutigen Gründen gehört, ist das nicht nötig, da während eines Urlaubssemesters alle Fristen ausgesetzt sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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chrissihaus
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Registriert: Mo 18. Jan 2021, 10:05

Re: Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von chrissihaus »

Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte noch eine Frage zur Beurlaubung wegen eines Praktikums: Braucht man den Nachweis für das Praktikum schon, wenn man den Antrag stellt oder reicht es aus diesen nach dem Praktikum einzureichen?
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Christina Häußler
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Christina,

Den Nachweis benötigen Sie bereits für den Antrag. Es reicht aber ein formlose Bestätigung des Praktikumsgebers über die Vereinbarung des Absolvierens des Praktikums aus, Sie benötigen keinen formalen Vertrag.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Kilian Banse
Beiträge: 1
Registriert: Di 9. Mär 2021, 19:48

Re: Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von Kilian Banse »

Hallo Farau Schelling,

Ich muss aufrgund von psychischer Krankheit für nächstes Semester ein Urlaubssemster beantragen, bin aber schon über die Frist hinaus.
Kann ich trotzdem noch einen Antrag stellen?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir per E-mail oder telefon antworten könnten.
e-mail: kilian.banse@web.de
Telefon: 017656839720
Viele Grüße,
Kilian Banse
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Urlaubssemester allgemeine Frage

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Banse,

Für das Sommersemester 2021 ist letztmalig eine Antragstellung bis zum Semesterbeginn (01.04.2021) möglich: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung

Bitte beachten Sie, dass Beiträge in diesem Forum internetöffentlich einsehbar sind - ich würde Ihnen daher raten, Ihre persönlichen Dten wieder aus Ihrem Beitrag zu entfernen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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