Liebe Maria 0,
1) Leider können wir keine Informationen bezüglich des "Stundenvolumens" bescheinigen, da es bezüglich des "Volumens" der Stunden im Teilzeitstudium an der Universität Hamburg keine Begrenzung oder sonstige Vorgaben gibt.
Auch Studierende im Teilzeitstudium können beliebig viele Stunden studieren (natürlich im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung und der Fachspezifischen Bestimmungen).
Ob Sie also 1 Stunde oder 40 Stunden pro Woche für das Studium aufwenden, ist Ihre Entscheidung und nicht durch Regelungen der Universität Hamburg zum Teilzeitstudium beschränkt. Insofern gibt es auch keinen Sachverhalt bezüglich des "Stundenvolumens" im Teilzeitstudium, den wir bescheinigen könnten.
Eventuell können Sie noch versuchen auf
§8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg zu verweisen, der die Bedingung für einen Antrag auf Teilzeitstudium regelt (
"Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können ..."). Allerdings folgt auch aus diesem Paragrafen keine Beschränkung der Anzahl der Stunden, die man in Teilzeit studieren darf.
2) Je nachdem wann Sie das Teilzeitstudium beantragt haben bzw. der Antrag bearbeitet wurde und wann die Semesterunterlagen erstellt wurden, kann es sein, dass noch der vorherige Status auf dem Studierendenausweis vermerkt ist. Eine Neuausstellung des Studierendenausweises ist aber auch in solchen Fällen nicht erforderlich.
Zum Nachweis Ihres Immatrikulationsstatus ("Teilzeitstudium") nutzen Sie bitte die Online-Semesterbescheinigung, die Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente finden. Sollte der Immatrikulationsstatus auch auf der Online-Semesterbescheinigung nicht korrekt dokumentiert sein, dann müssten Sie uns bitte über das
Kontaktformular des Campus-Centers schreiben.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.
Liebe Grüße
Thomas Walter