Kita-Gutschein

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Maria 0
Beiträge: 7
Registriert: Mo 15. Mär 2021, 11:59

Bearbeitet Kita-Gutschein

Beitrag von Maria 0 »

Guten Tag,

um einen kita-Gutschein über die kostenlosen 5Std. täglich hinaus zu bekommen, brauche ich eine Bescheinigung der Uni. Wo bekomme ich die her?

Freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Kita-Gutschein

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Maria 0,

es gibt an der Universität Hamburg keine gesonderte Bescheinigung für Kita-Gutschein. Ich gehe davon aus, dass nachzuweisen ist, dass Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind und in Vollzeit studieren. Dies geht aus der Online-Semesterbescheinigung hervor, die Ihnen in Ihrem STiNE-Account (Studium -> Dokumente) zur Verfügung stehen sollte.

Reichen Sie also bitte die Semesterbescheinigung ein. Falls wider Erwarten eine andere Form von Nachweis erforderlich sein sollte, so müssten Sie sich bitte bei der jeweiligen Behörde erkundigen, welche Tatsache bescheinigt werden soll, die nicht bereits durch die Semesterbescheinigung dokumentiert ist.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Maria 0
Beiträge: 7
Registriert: Mo 15. Mär 2021, 11:59

Re: Kita-Gutschein

Beitrag von Maria 0 »

Guten Tag,

es soll das genaue Studenvolumen bescheinigt werden. Ich bin Teilzeitstudentin, steht allerdings nicht im Studierendenausweis.

Freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Kita-Gutschein

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Maria 0,

1) Leider können wir keine Informationen bezüglich des "Stundenvolumens" bescheinigen, da es bezüglich des "Volumens" der Stunden im Teilzeitstudium an der Universität Hamburg keine Begrenzung oder sonstige Vorgaben gibt.
Auch Studierende im Teilzeitstudium können beliebig viele Stunden studieren (natürlich im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung und der Fachspezifischen Bestimmungen).

Ob Sie also 1 Stunde oder 40 Stunden pro Woche für das Studium aufwenden, ist Ihre Entscheidung und nicht durch Regelungen der Universität Hamburg zum Teilzeitstudium beschränkt. Insofern gibt es auch keinen Sachverhalt bezüglich des "Stundenvolumens" im Teilzeitstudium, den wir bescheinigen könnten.

Eventuell können Sie noch versuchen auf §8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg zu verweisen, der die Bedingung für einen Antrag auf Teilzeitstudium regelt ("Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können ..."). Allerdings folgt auch aus diesem Paragrafen keine Beschränkung der Anzahl der Stunden, die man in Teilzeit studieren darf.

2) Je nachdem wann Sie das Teilzeitstudium beantragt haben bzw. der Antrag bearbeitet wurde und wann die Semesterunterlagen erstellt wurden, kann es sein, dass noch der vorherige Status auf dem Studierendenausweis vermerkt ist. Eine Neuausstellung des Studierendenausweises ist aber auch in solchen Fällen nicht erforderlich.

Zum Nachweis Ihres Immatrikulationsstatus ("Teilzeitstudium") nutzen Sie bitte die Online-Semesterbescheinigung, die Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente finden. Sollte der Immatrikulationsstatus auch auf der Online-Semesterbescheinigung nicht korrekt dokumentiert sein, dann müssten Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers schreiben.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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