Doppelstudium Lehramt - Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge

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Merle13
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Registriert: Di 6. Okt 2020, 10:59

Bearbeitet Doppelstudium Lehramt - Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge

Beitrag von Merle13 »

Hallo,

ich möchte zum Wintersemester 21/22 mit meinem Master LAGym mit den Fächern Physik und Geographie beginnen und zeitgleich den Bachelor Lehramt Sek1/2 auf das Fach Sozialwissenschaften anfangen.
So wie ich das verstehe, muss ich einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen. Dafür braucht es eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge".
Muss ich mich dafür jeweils an die Fakultäten für Physik, Geographie, Sozialwissenschaften und Erziehungswissenschaften wenden?

Vielen Dank und beste Grüße
Merle
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Doppelstudium Lehramt - Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Frau Merle,

1) Alle Information zum Thema Doppelstudium an der Universität Hamburg sind auf folgender Webseite verfügbar: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.

2) Der Antrag auf Doppelstudium muss vor dem Ende der Bewerbungsphase gestellt werden. Es handel sich dabei um ein Online-Formular in unserem Bewerbungsportal STiNE, das zusätzlich zur eigentlichen Bewerbung abgeschickt werden muss.

Innerhalb dieses Online-Formulars müssen Sie, wie Sie bereits wissen, eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen)" hochladen.

3) Bei einem Doppelstudium der Studiengänge M.Ed. Lehramt an Gymnasien und B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) wären das Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) für die "Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit" für beide Studiengänge zuständige, da es sich bei beiden Studiengängen um Lehramtsstudiengänge handelt.

Sie müssten also in dieser Angelegenheit bitte das Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) kontaktieren.

Ich würde Ihnen raten, sich möglichst frühzeitig um diese Bestätigungsschreiben zu kümmern, da diese Prozesse etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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