Hallo,
ich bin Medizinstudentin hier in Hamburg. Mein Plan ist es vor meinem Abschluss ein bzw. zwei Urlaubssemster einzulegen um eine Doktorarbeit zu schreiben. Die Anmeldungsfrist für das WS21/22 ist in diesem Jahr der 30. Juni. Bis jetzt habe ich allerdings noch keine passende Doktorandenstelle gefunden. Meine Frage lautet nun, ob ich auch noch nach dem 30. Juni einen Antrag auf Beurlaubung stellen kann, falls sich mir später die Möglichkeit auf eine Doktorarbeit bietet?
Mit freundlichen Grüßen,
Lina