Moin,
Ich möchte mich zum Ende des Semester exmatrikulieren, da ich am 02.08.2021 eine Ausbildung beginnen werden.
Muss ich mich dann zum 01.08.2021 exmatrikulieren, damit es hier zu keiner Überschneidung kommt?
aus Sicht der Uni Hamburg ist eine Exmatrikulation zum 1.8. nicht erforderlich. Am besten fragen hierzu Ihren Ausbildungsbetrieb oder aber auch Ihre Krankenkasse.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg